f-pNo
Frage an unsere Experten hier im Forum.
Ich zitiere mal aus einen anderen Thread:
z.B.
Im Dezember 2013 wird das Bauvorhaben vom Bauamt genehmigt und der Grundstein gelegt.
z.B.
Im Dezember 2013 wird das Bauvorhaben vom Bauamt genehmigt und der erste Spatenstich erfolgt im Jahr 2014.
Welche Energieeinsparverordnung wird hier zur Bewertung des neu erstellten Hauses heran gezogen?
Vielen Dank für Eure Antwort.
f-pNo
Ich zitiere mal aus einen anderen Thread:
Nehmen wir an, dass Energieeinsparverordnung 2014 verbindlich eingeführt wird, wie läuft denn dann die „Bewertung“ laufender Bauvorhaben?Nur so als Gedankenanreiz - wenn Eure finanziellen Mittel ausreichen, würde ich den Neubau an Eurer Stelle nicht sehr weit nach hinten schieben. nicht der niedrigen Zinsen wegen - das ist für mich kein ausreichendes Argument - aber sehr wohl der kommenden Energieeinsparverordnung wegen. Solltet Ihr in Eurer Finanzierung KfW-Mittel einplanen, ist aktuell noch die Energieeinsparverordnung 2009 das Maß aller Dinge; spätestens zum 01.01.14 (wenn es überhaupt noch so lange dauert) ist die geänderte Energieeinsparverordnung 2014 die Grundlage zur Beantragung der KfW-Mittel. Das bedeutet, daß ihr gute 30% mehr an Dämmung und damit höhere Kosten für den Neubau einplanen müßt.
z.B.
Im Dezember 2013 wird das Bauvorhaben vom Bauamt genehmigt und der Grundstein gelegt.
z.B.
Im Dezember 2013 wird das Bauvorhaben vom Bauamt genehmigt und der erste Spatenstich erfolgt im Jahr 2014.
Welche Energieeinsparverordnung wird hier zur Bewertung des neu erstellten Hauses heran gezogen?
- Energieeinsparverordnung 2009, da die Baugenehmigung noch 2013 erteilt wurde.
- Energieeinsparverordnung 2009, da der Grundstein (erster Spatenstich) in 2013 erfolgte.
- Energieeinsparverordnung 2014, da das Gebäude erst im Jahr 2014 fertig gestellt wird.
Vielen Dank für Eure Antwort.
f-pNo