Ich vermute, zwölf Monate sind schlicht die Grundlaufzeit für den Wisch, der am Baustelleneingang den Arbeitsschutzverantwortlichen auszuweisen hat.
Baustellenlogistisch kann ich mir nicht vorstellen, daß ein Bauträger sich das antäte, die Baugenehmigungen scheibchenweise zu beantragen. Elf Doppelhäuser gehen durchaus auch in einem einzigen Bauabschnitt zu machen, da werden die Kolonnen wohl gewerkeweise als Welle durchrollen. Unkonzertiert wäre Bauträgerei kein so profitables Geschäft mehr.