die Anbaulast klingt interessant.
Leider muss ich Dich gleich wieder enttäuschen, denn - vorbehaltlich der Kenntnis des vollständigen Bebauungsplans - zeigt Dein Anhang in #9 ein Baufenster mit allseitigem Grenzabstand. Ohne zusätzliche Befreiung vom Bebauungsplan sehe ich daher keine Chance, die 9m Grenze zu überschreiten. Übrigens auch nicht mit der Abstandsflächenbaulast, da §23, Abs. 5 Baunutzungsverordnung nur abstandsflächenlose Anlagen außerhalb der überbaubaren Fläche zulässt.
Falls Deine Baugenehmigungsbehörde eine Bauherrenberatung anbietet, empfehle ich die Vorstellung Deiner Pläne. Manche Behörden sind recht flexibel, manche sind nur auf Widerstand programmiert. Wie gedenkt Dein Planer Deine Wünsche zu erfüllen?
Edit: Ein Caddy ist mindestens 4,40m lang.