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Die Rede ist also von einer vollwertigen freien Architektin, nicht von einer Zeichenknechtin des Bauunternehmers ?aber dafür wurde die Architektin bezahlt, um die Unterlagen so aufzubereiten, dass man eine Baugenehmigung bekommt,
Die Begrifflichkeit der Bauanzeige verbinde ich jedenfalls mit einem vereinfachten Verfahren / "Freisteller" (und der Versicherung, abweichungsfrei nach den Vorgaben des Bebauungsplanes zu bauen). Wie diese Möglichkeit einerseits eröffnet sein soll, andererseits aber nicht durch eine Tektur heilbar, ein Fenster an einer ausnahmepflichtigen Stelle wegzunehmen und an eine ausnahmefreie Stelle einzuzeichnen, ist mir freundlich gesagt schleierhaft. Wenn zudem auch noch eine Forstbehörde ihren Senf geben muß, sehe ich erst recht kein vereinfachtes Verfahren möglich. Zu was eigentlich: soll ein Holzhaus an einen Waldrand gebaut werden, oder ist die Einhaltung einer Baumfallgrenze zu bestätigen ?