Ich versuche es mal aufzuhellen. Siehe oben.
Ich kann Dich verstehen, Ich weiss auch das hier Schuldzuweisungen fehl am Platz sind. Die Karre steckt im Dreck und Du brauchst Hife um die da wieder raus zu bekommen.
Ist es wirklich so, dass die Finanzierung nicht gesichert ist? Dann las das den Unternehmer erstmal nicht wissen.
Berichte mal was der Anwalt gesagt hat.
Ich weiß jetzt nicht wie Du gebaut hast und auch wenn ich über Einzelvergabe gebaut habe, hatte ich 2x Verschiedene GU Verträge in der Hand.
Beide Verträge hatten bzgl. der Gründung und der Statik Vorbehalte bzgl. des Baupreises. Was ja auch logisch ist. Bei Unterzeichnung eines GU Vertrags ohne vorheriges Baugrundgutachten kann niemand die Gründungskosten ableiten sodass man diesen Punkt im Vertrag nur mit einer Pauschale fixieren kann.
Daher wundere ich mich doch sehr das hier suggeriert und vermutet wird das diese vertragliche Variable keiner juristischen Prüfung stand hält.
Nochmal falls die Widerrufsfrist abgelaufen ist und der Vertrag so gestrickt ist wie ich vermute, gibt es da ohne blaues Auge kein rauskommen. Wer weiß, ob der TE sogar unterschrieben hat das, wenn er keine Finanzierung auf die Kette bekommt der GU sich drum kümmert.