Erst angeblicher Festpreis und nun Mehrkosten - legal?
4,80 Stern(e)
12 Votes
Erstellt am
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024 Sie befinden sich auf der Seite 7 der Diskussion zum Thema: Erst angeblicher Festpreis und nun Mehrkosten - legal? >> Zum 1. Beitrag <<
Versuch dich mit dem GU zu einigen und aus den Vertrag raus zu kommen. Falls er auf die 10% besteht versuche eine niedriger Summe als Entschädigung auszuhandeln. Was Du auf keinen Fall mMn machen solltest ist bauen, auch wenn gesagt wird es sind nur noch 10-20k€, denn das stimmt nicht.
Also Lehrgeld zahlen und abhaken. Einen Anwalt würde ich vielleicht einschalten aber die Wahrscheinlichkeit ist schon hoch das Du nicht gewinnst, denn das sind Standardverträge.
Egal wie Lehrgeld wirst Du zahlen müssen. Du wirst nicht der erste sein dem das passiert ist. Google mal…
„Kündigung Bauwerkvertrag möglich ohne 10% Vertragsstrafe?“
Da steht durch einen Fachanwalt das alles rechtens ist und sind wir mal ehrlich der TE ist nicht in der Lage zu widerlegen das dem GU keine Sach und Personalkosten in diese Höhe entstanden sind.
Wie auch immer, das Thema ist durch. Ohne Entschädigung kommt der TE da nicht raus, schreibt der Jurist.