Erst angeblicher Festpreis und nun Mehrkosten - legal?
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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 6 der Diskussion zum Thema: Erst angeblicher Festpreis und nun Mehrkosten - legal? >> Zum 1. Beitrag <<
Da Du keine Finanzierung hast, willst doch aus dem Vertrag. Das sind dann Kosten. Lehne saemtliche Mehrkosten ab damit provozierst Du mMn zumindest einen Stillstand.
Bei Unterzeichnung eines GU Vertrags ohne vorheriges Baugrundgutachten kann niemand die Gründungskosten ableiten sodass man diesen Punkt im Vertrag nur mit einer Pauschale fixieren kann.
Nochmal falls die Widerrufsfrist abgelaufen ist und der Vertrag so gestrickt ist wie ich vermute, gibt es da ohne blaues Auge kein rauskommen. Wer weiß, ob der TE sogar unterschrieben hat das, wenn er keine Finanzierung auf die Kette bekommt der GU sich drum kümmert.
Um dieses Risiko abzufangen gibt es ja dies Standard GU Verträge wo drin steht das mit Pauschalen kalkuliert wird und bei Abweichungen der Preis anzupassen ist :cool:. Das sind auch Festpreisangebote mit Pauschalpreisen :-p
Der GU bekommt so einiges hin und wird dir zur Not aufzeigen, das eine Finanzierung zustande gekommen wäre und Du abgelehnt hast. Aber..
Klär uns mal bitte auf. Wie kein Einkommen?
Hab ich richtig verstanden, das Du 200k€ rumliegen hast und gedacht hast das die suggerierten 200k€ des GUs alles sind was Du zahlen musst um einziehen zu können?
Um dieses Risiko abzufangen gibt es ja dies Standard GU Verträge wo dein steht das mit Pauschalen kalkuliert wird und bei Abweichungen der Preis anzupassen ist :cool:
Das es Abweichungen gibt war mir beim Zeitpunkt meines Schriftsatzes noch nicht bekannt. Der TE hellt uns ja erst jetzt auf.
Wie bereits gesagt, Planaenderungen fuehren zu Mehrkosten auch bei Festpreisgarantie.
Die Frag ist doch, will der TE aus dem Vertrag raus, wegen der nicht unerhebliche zu erwartenden Mehrkosten?