Erst angeblicher Festpreis und nun Mehrkosten - legal?

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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T

tripoid

Bei Unterzeichnung eines GU Vertrags ohne vorheriges Baugrundgutachten kann niemand die Gründungskosten ableiten sodass man diesen Punkt im Vertrag nur mit einer Pauschale fixieren kann.
Deshalb habe ich mein Bodengutachten dem Verkäufer per Email geschickt.

Nochmal falls die Widerrufsfrist abgelaufen ist und der Vertrag so gestrickt ist wie ich vermute, gibt es da ohne blaues Auge kein rauskommen. Wer weiß, ob der TE sogar unterschrieben hat das, wenn er keine Finanzierung auf die Kette bekommt der GU sich drum kümmert.
Ja, das habe ich unterschrieben. Aber ohne Einkommen bekommt auch der GU keinen Kreditvertrag für mich hin.
 
Z

Zaba12

Das war meine erste Lektion als ich als Kalkulator fuer das Bauwesen vor 30 Jahren angefangen habe.

Zumindest ist es sein Risiko wenn Er die Chance nicht nutzt. Besonder bei einem Pauschalangebot mit Festpreisgarantie.
Um dieses Risiko abzufangen gibt es ja dies Standard GU Verträge wo drin steht das mit Pauschalen kalkuliert wird und bei Abweichungen der Preis anzupassen ist :cool:. Das sind auch Festpreisangebote mit Pauschalpreisen :-p
 
Z

Zaba12

Ja, das habe ich unterschrieben. Aber ohne Einkommen bekommt auch der GU keinen Kreditvertrag für mich hin.
Der GU bekommt so einiges hin und wird dir zur Not aufzeigen, das eine Finanzierung zustande gekommen wäre und Du abgelehnt hast. Aber..

Klär uns mal bitte auf. Wie kein Einkommen?
Hab ich richtig verstanden, das Du 200k€ rumliegen hast und gedacht hast das die suggerierten 200k€ des GUs alles sind was Du zahlen musst um einziehen zu können?

Wie soll das Haus unterhalten werden?
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Um dieses Risiko abzufangen gibt es ja dies Standard GU Verträge wo dein steht das mit Pauschalen kalkuliert wird und bei Abweichungen der Preis anzupassen ist :cool:
Das es Abweichungen gibt war mir beim Zeitpunkt meines Schriftsatzes noch nicht bekannt. Der TE hellt uns ja erst jetzt auf.
Wie bereits gesagt, Planaenderungen fuehren zu Mehrkosten auch bei Festpreisgarantie.

Die Frag ist doch, will der TE aus dem Vertrag raus, wegen der nicht unerhebliche zu erwartenden Mehrkosten?
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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