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ssv1573
Es sind drei Meter von der Straße bis zum Haus vorgesehen, zumindest lese ich das so aus dem BPP heraus.Mal angenommen, dass Haus ginge von 4m bis 14m, dann wäre der Höhenunterschied von circa 529,7 bis 528,5 , also so 1,2m. Gehen wir mal davon aus, dass EG soll auf Straßenniveau (ist die Straße oben?) dann geht es von 528,5 bis 530.
Nach der @11ant schen Regel wo pro Meter Höhendifferenz sich der Keller zu 50% lohnt, würde sich es wohl schon anbieten. Braucht in dem Fall aber auch eine Abgrabung um Ebenerdig aus dem UG zu kommen, wenn man das EG auf Geländehöhe legt.
So wirklich "schlimm" scheint der Hang aber nicht zu sein.
Ja, oben wäre die Straße!