11ant
Das wäre ja bald nach dem Notartermin, d.h. wenn der Kauf zahlungs- und grundbuchmäßig vollzogen ist.dass es ab dem Zeitpunkt gilt, ab dem man Grundstückseigentümer wird.
Das wäre ja bald nach dem Notartermin, d.h. wenn der Kauf zahlungs- und grundbuchmäßig vollzogen ist.dass es ab dem Zeitpunkt gilt, ab dem man Grundstückseigentümer wird.
Das verstehen wir ja auch nicht. Das steht unserer Meinung nach nicht genau da. Müssten da nicht genaue Daten drin stehen? Also Fälligkeitsdaten? Und auch sowas wie ein verbindlicher Baubeginn?Fünfzehn Monate ab Notartermin, ab Baugenehmigung, ... ?
Das sind ja genaue Daten, ein Monat ist ein Monat - exakt und nicht ungefähr. Also vom 15. diesen Monats bis zum 19. des nächsten sind es ein Monat und vier Tage. So läßt sich ein evtl. Verzug durchaus eindeutig feststellen. Im Format TT.MM.JJJJ würde es hier nicht gehen, weil der Startpunkt der Frist ja noch nicht feststeht. Aber definiert sein muß er spätestens im Vertrag dann schon. In "15 Monaten ab xy" kann "xy" durchaus auch mit der Bezeichnung der Sache (z.B. Eintragsdatum im Grundbuch) definiert sein, ein Kalenderdatum muß es nicht sein, aber "ab" muß (durch was "xy" sein soll) definiert sein. "Ab kann ich mir aussuchen oder auch etwas anderes" geht natürlich nicht.Müssten da nicht genaue Daten drin stehen? Also Fälligkeitsdaten?
Beim selben Anbieter ? - das ist aber sehr weit vom nördlichen RLP entfernt, weshalb wäre beides in Frage gekommen ?wir haben uns für ein RMH im Bauvorhaben Bad Nenndorf entschieden