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marvel-online
Ich stelle mal eine allgemeine Frage in der Hoffnung, dass ihr die Idee entweder komplett auseinandernehmt oder man evtl. damit arbeiten kann. Ist eher eine fixe Idee als konkrete Planung:
Wir (Ehepaar mit Kinderwunsch, aber noch ohne Kinder) würden gerne ein Einfamilienhaus auf einem relativ großen Grundstück (1000qm) bauen. Da wir für die Zukunft zwei Kinder planen, würden wir gerne dementsprechend zwei Kinderzimmer planen. Arbeitszimmer und evtl. Gästezimmer wäre zusätzlich auch schön zu haben. Von einem befreundeten Architekten kam der Vorschlag eine Einliegerwohnung in dem Einfamilienhaus unterzubringen.
Daher kam uns die Idee, das Haus eventuell im 1.OG mit Elternschlafzimmer, Bad und Arbeitszimmer und Gästezimmer zu planen und im Souterrain eine Einliegerwohnung mit zwei Zimmern, kleiner Küche und Bad zu planen und diese dann auch zu vermieten. Falls dann irgendwann Bedarf an zwei Kinderzimmern wäre, könnte man die Einliegerwohnung für AZ und Gästezimmer nutzen und in die frei gewordenen Zimmer als Kinderzimmer im 1.OG nutzen. In noch fernerer Zukunft könnte man die Einliegerwohnung evtl. wieder für jugendliche/erwachsene Kinder als separate Wohnung nutzen oder auch selbst als barrierefreien Alterswohnsitz.
Somit hätte man weder freistehende Zimmer im Neubau noch ein auf lange Sicht zu klein geplantes Haus und als Nebeneffekt ggf. zusätzliche Förderung und natürlich auch Mieteinnahmen.
Komplett bescheuerte Idee oder eventuell sinnvoll?
Wir (Ehepaar mit Kinderwunsch, aber noch ohne Kinder) würden gerne ein Einfamilienhaus auf einem relativ großen Grundstück (1000qm) bauen. Da wir für die Zukunft zwei Kinder planen, würden wir gerne dementsprechend zwei Kinderzimmer planen. Arbeitszimmer und evtl. Gästezimmer wäre zusätzlich auch schön zu haben. Von einem befreundeten Architekten kam der Vorschlag eine Einliegerwohnung in dem Einfamilienhaus unterzubringen.
Daher kam uns die Idee, das Haus eventuell im 1.OG mit Elternschlafzimmer, Bad und Arbeitszimmer und Gästezimmer zu planen und im Souterrain eine Einliegerwohnung mit zwei Zimmern, kleiner Küche und Bad zu planen und diese dann auch zu vermieten. Falls dann irgendwann Bedarf an zwei Kinderzimmern wäre, könnte man die Einliegerwohnung für AZ und Gästezimmer nutzen und in die frei gewordenen Zimmer als Kinderzimmer im 1.OG nutzen. In noch fernerer Zukunft könnte man die Einliegerwohnung evtl. wieder für jugendliche/erwachsene Kinder als separate Wohnung nutzen oder auch selbst als barrierefreien Alterswohnsitz.
Somit hätte man weder freistehende Zimmer im Neubau noch ein auf lange Sicht zu klein geplantes Haus und als Nebeneffekt ggf. zusätzliche Förderung und natürlich auch Mieteinnahmen.
Komplett bescheuerte Idee oder eventuell sinnvoll?