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nordanney
Sag ich doch. Seit Reform einfache Mehrheit. Ist ja nicht auf meinem Mist gewachsen.das ist keine Ansichtssache! Unter „WEG Reform 2020“ findet man weiteres hierzu.
Zu den Kosten:
- Die Kosten der Sanierung tragen die Eigentümer, die der Sanierungsmaßnahme zustimmten.
- Wird die Sanierungsmaßnahme mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen, tragen nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG alle Eigentümer die Kosten – ausgenommen, die bauliche Veränderung ist unverhältnismäßig teuer.
- Sämtliche Eigentümer tragen nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG auch dann die Kosten, wenn sich die Sanierungsmaßnahme innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisiere. Wichtiger Anhaltspunkt hierfür sei der auch für modernisierende Instandsetzungen geltende 10-Jahres-Zeitraum.