Das freut mich wirklich sehr für Euch, wird aber ohne weiteres wenig Nutzen auf "Leidensgenossen" ausstrahlen. Welchen Ausnahmetatbestand konntet Ihr ins Feld führen ?
Um das konkret zu beantworten, muss ich in den Vorbescheid schauen und den habe ich leider gerade nicht dabei. Wir haben uns letztlich zum Kauf entschieden, weil der Bestandsschutz bzw. das Wohnrecht noch nicht verfallen waren. Zudem haben wir den Hof verkleinert (was bei elf Gebäuden nicht so schlimm war) und sind nicht weiter in den Außenbereich ausgeufert.
Hehe, das ist der feine Unterschied zwischen §35 und §34 ;-)
Bei der Auswahl, was später unser Wohnhaus wird, waren wir nicht ganz frei. Ursprünglich wollten wir gern ein Wohnhaus aus einer Scheune machen. Das war nicht möglich. Wir haben über Monate gemeinsam mit dem Bauamt nach einer Alternative gesucht und am Ende eine gute Lösung gefunden. Die H-Form gefällt uns allerdings.
Denke daran, auf keinen Fall mit Link zu verraten, wo man den findet ;-)