Grundriss Einfamilienhaus 2 Geschosse mit Keller ca. 190m², Grundstück ca. 440m²

4,80 Stern(e) 11 Votes
T

Tortuga123

P.S.: jetzt vergaß ich doch soeben tatsächlich, mein Erstaunen über die abgebissene Nordostecke des EG zu äußern. Ein wenig erinnert mich der Entwurf damit an eine Vorlage aus dem Massivhaus Mittelrhein-Programm.
@11ant: irgendwo muss man ja die Außentreppe unterbringen. Und ich hab das schon ein paar mal in live gesehen und finde das eigentlich ganz cool, als Eingangsüberdachung. Nee ist nicht aus einer Vorlage dieses GUs. Tatsächlich habe ich ein paar Mails mit dem anscheind Vertriebschef hin und her geschrieben, mit ihm telefoniert, aber als es dann um eine Terminfindung ging, wurde sich bei mir weder auf Mails noch auf Anrufe reagiert... Wenn dann mehrfach nicht auf Rückrufbitten regiert wird, dann haben sie unser Geld nicht verdient.......
 
T

Tortuga123

Seit doch froh, daß es noch früh genug ist, Euch von dieser Unklugheit abzubringen. Im übrigen wären ein Verzicht auf einen Architekten und eine Neigung "pro GU" zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.


Dort wurde übrigens auch schon über die private Grenzbebauungsvereinbarung gesprochen, die nach meiner Vermutung vom Bauamt gewissermaßen salvatorisch als Abstandsflächenübernahme ausgelegt wird. Ggf. spielt da im Hintergrund noch mit hinein, daß das Amt Niederbieber 1962 noch kein Stadtteil gewesen ist.
Der nette Herr vom Bauamt hat beim Termin ganz klar gesagt, dass diese Grenzbebauungsvereinbarung von 1962 ein privatrechtlicher Vertrag ist, mit dem wir nichts zu tun haben und der auch mit dem Baurecht nichts zu tun hat. Daher muss man die heutigen Fakten nehmen. Er hat grenzbebaut, wir müssen mit einem Wohnhaus 6m Abstand halten. Punkt. Wenn er das so sagt, nehmen wir das so hin. Er macht nachher den Stempel unter den Bauantrag. Oder nicht. Also planen wir so, wie der Herr vom Bauamt das vorgibt. Garage nach rechts ans Nachbarhaus ran.
Im übrigen haben wir mittlerweile mit dem Nachbarn gesprochen. Für ihn ist das Fenster nicht wichtig, da es in einer Ecke vom Wohnzimmer ist und er eine große Glasfront nach hinten hat. Daher kommt unsere Garage auf jeden Fall da hin.
 
T

Tortuga123

Der eine GU hat mir das mit dem Preis folgendermaßen erklärt:
Er meinte, für die Maurer sei nicht wichtig, ob sie jetzt 2 oder 3 Stockwerke mauern. Innenausbau ist gleich mit den oberen Stockwerken. Der Preis von 342.000 ist ein Festpreis. Ohne die in vorherigen Beiträgen schon genannten Extras. Die haben einen vertraglich vereinbarten Baubeginn drin, Festpreisgarantie, vertraglich vereinbarte Bauzeit, alle üblichen Versicherungen... Vielleicht ist der ytong einfach so günstig und schnell zu bauen und deshalb sind die Kosten gering?

Aber wie gesagt, wir lassen uns auch noch andere Angebote machen. Mal gucken, wo wir da liegen.
 
11ant

11ant

Der nette Herr vom Bauamt hat beim Termin ganz klar gesagt, dass diese Grenzbebauungsvereinbarung von 1962 ein privatrechtlicher Vertrag ist, mit dem wir nichts zu tun haben und der auch mit dem Baurecht nichts zu tun hat. Daher muss man die heutigen Fakten nehmen. Er hat grenzbebaut, wir müssen mit einem Wohnhaus 6m Abstand halten. Punkt. Wenn er das so sagt, nehmen wir das so hin.
Na ja, ein bißchen muß er sich da schon entscheiden, ob der Vertrag nun auch gegenüber dem Amt wirksam ist oder nicht. Damals bei des Nachbarn Baugenehmigung (übrigens vom 1:1 selben Amt, das saß früher in Niederbieber) ist es ja offenbar akzeptiert worden, daß die Nachbarn gemeinsam eine (spätere / zeitlich versetzte) Doppelhausbebauung verabredeten. Übrigens bin ich gerade unsicher, ob Du meine Mailantwort vom 7. 9. erhalten hast.
 
T

Tortuga123

Na ja, ein bißchen muß er sich da schon entscheiden, ob der Vertrag nun auch gegenüber dem Amt wirksam ist oder nicht. Damals bei des Nachbarn Baugenehmigung (übrigens vom 1:1 selben Amt, das saß früher in Niederbieber) ist es ja offenbar akzeptiert worden, daß die Nachbarn gemeinsam eine (spätere / zeitlich versetzte) Doppelhausbebauung verabredeten. Übrigens bin ich gerade unsicher, ob Du meine Mailantwort vom 7. 9. erhalten hast.
@11ant: ja wir könnten ja auch anbauen. Aber wir wollen nicht anbauen. Also anbauen oder 6m Abstand. Wieso sollte ich mit dem anfangen zu diskutieren?? Er hat es so gesagt und wir nehmen es so hin und planen entsprechend. Ich verstehe ehrlichgesagt das Problem nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2398 Themen mit insgesamt 83141 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grundriss Einfamilienhaus 2 Geschosse mit Keller ca. 190m², Grundstück ca. 440m²
Nr.ErgebnisBeiträge
1Ideen für Anbau über Garage zusätzlicher Wohnraum 24
2Leitungen vom Haus in die Garage einführen 14
3Nur Estrich in der Garage - Befahren im Winter 11
4Garage Grenzbebauung möglich? 10
5Garage doch höher als im Bauantrag 28
6Grundriss, längliches Einfamilienhaus, integrierte Garage kein Keller 16
7Garage, Carport oder beides? 12
8Pflastersteine in Garage sinken durch Auto ab (Wärmedämmung) 12
9Ergänzung von Garage & Werkstatt - Tipps? 18
10Neubau mit GU Garage zu klein gemauert, was tun? 35
11Heinz von Heiden Bauleistungsbeschreibung + Vertrag veränderbar 10
12Korrekte Ausführung thermische Trennung Haus/Garage 16
13Braucht man LAN Kabel in der Garage? 107
14Grundriss für Einfamilienhaus mit 200m² mit Einliegerwohnung 75 +Keller 140m² +Garage 56m² 59
15Strom vom Haus in die Garage legen 11
16Garage des Nachbarn ragt 12 cm auf unser Grundstück 22
17Terrasse vom Nachbar grenzt an Garage 11
18Grenze zum Nachbarn mit Garage ca. 1-2cm überbaut 51
19Garage: Was heist "angebaut"? Dass das Mauerwerk verbunden ist? 15

Oben