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exto1791
Hallo zusammen,
wir hatten gestern unser Abschlussangebot für unsere Küche erhalten und nun fanden wir auf dem Angebot die Klausel:
"Das Angebot ist gültig bis 28.02.2022. Bei Abnahme der Küche ab 01.03.2022 müssen wir leider einen Teuerungszuschlag von 4,5 % in Rechnung stellen!"
Ich verstehe nicht ganz?? Wenn ich doch die Küche jetzt beauftrage, dann binde ich mich an den Preis des Angebotes und nehme natürlich keinen TZ in Kauf. Wir ziehen voraussichtlich im April/Mai ein - somit kann es durchaus sein, dass die Abnahme der Küche nicht bis zum 01.03.2022 stattfindet.
Die Antwort des Fachhändlers hierauf war, dass die Küche noch bis Februar nächsten Jahres ans Lager genommen werden sollte, sprich die Küche müsste entsprechend frühzeitig ausgemessen werden, sobald der Gipser da war. Dann könnte es noch klappen ohne TZ.
Wir sind wirklich sehr sehr sehr zufrieden mit unserem Küchenbauer, aber das finde ich jetzt wirklich unter aller Sau. Was hattet ihr für Erfahrungen damit gemacht? Ist sowas tatsächlich üblich?
wir hatten gestern unser Abschlussangebot für unsere Küche erhalten und nun fanden wir auf dem Angebot die Klausel:
"Das Angebot ist gültig bis 28.02.2022. Bei Abnahme der Küche ab 01.03.2022 müssen wir leider einen Teuerungszuschlag von 4,5 % in Rechnung stellen!"
Ich verstehe nicht ganz?? Wenn ich doch die Küche jetzt beauftrage, dann binde ich mich an den Preis des Angebotes und nehme natürlich keinen TZ in Kauf. Wir ziehen voraussichtlich im April/Mai ein - somit kann es durchaus sein, dass die Abnahme der Küche nicht bis zum 01.03.2022 stattfindet.
Die Antwort des Fachhändlers hierauf war, dass die Küche noch bis Februar nächsten Jahres ans Lager genommen werden sollte, sprich die Küche müsste entsprechend frühzeitig ausgemessen werden, sobald der Gipser da war. Dann könnte es noch klappen ohne TZ.
Wir sind wirklich sehr sehr sehr zufrieden mit unserem Küchenbauer, aber das finde ich jetzt wirklich unter aller Sau. Was hattet ihr für Erfahrungen damit gemacht? Ist sowas tatsächlich üblich?