A
Alex1982
Laut heutigem Bankenrundschreiben wird die Förderung des Effizienzhauses 55 inklusive der entsprechenden Zusätze aufgrund entsprechender Entscheidung des BMWI zum 31.01.2022 eingestellt.
Das heißt für alle Bauwilligen, dass der entsprechende Antrag in 261 oder 461 bis zum 31.01.2022 bei der KfW eingegangen sein und anschließend auch bewilligt werden muss.
Die Richtigkeit der Info kann telefonisch bei der KfW erfragt werden.
Das heißt für alle Bauwilligen, dass der entsprechende Antrag in 261 oder 461 bis zum 31.01.2022 bei der KfW eingegangen sein und anschließend auch bewilligt werden muss.
Die Richtigkeit der Info kann telefonisch bei der KfW erfragt werden.