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BW MR BW MR
Sie ist ja nachvollziehbar.Ich habe mit der Materie nicht direkt zu tun, wohl aber mit der Gestaltung von Unternehmen.
Wenn man das Bearbeiten eines Bauantrages einmal auf einzelne Prozesse von der Posteingangsbehandlung über Eingabe, Lesen, Verstehen, Abgleichen mit Gesetzeslagen, Schriftverkehr, interne Kommunikation, ggfs. Weitergabe, Dokumentation, Archivierung... zerlegt, wird der Aufwand (ungeachtet der Güte der Prozesseffizienz) erst einmal deutlich. Neben dem rein zeitlichen Aufwand (Lohn und Lohnnebenkosten) entstehen auch Betriebskosten (z.B. Bereitstellung der Büroinfrastruktur, Technische Ausstattung, unproduktive Dienstleistungen wie z.B. Personalwesen etc...), die im Rahmen einer Vollkostenbetrachtung auf den Bearbeitungsprozess heruntergebrochen werden. Da nicht jeder Nauantrag gleich ist, wird man wohl noch unterschiedliche Antragsarten differenzieren und bewerten.
Daher ist es zu einfach, einen Gebührenbetrag zu nehmen und durch einen angenommenen Stundenlohn zu teilen und sich zu wundern wie viele Stunden da herauskommen.
Um die Vollkosten eines Bauantrages in einer konkreten Behörde zu berechnen müsste ich in die Organisation und Kostenstruktur eintauchen. Man kann aber auch etwas plausibilisieren und herumspielen. Vermutlich zahlst Du für kleine Bauanträge mit.
Es gibt im Übrigen Richtlinien, die für eine Gebührenermittlung herangezogen werden. Dazu gehört die Kostendeckung als Leistungsprinzip, aber auch Transparenz, Gerichtsfestigkeit und - man höre und staune - eine Ausrichtung auf betriebswirtschaftliche Grundsätze. Die Gebührenermittlung an Deinem Wohnort sollte also für Dich im Zweifel auf Nachfrage nachvollziehbar gemacht werden können.
Sie sagen ist zu günstig wir nehmen unseren Wert.