Hatte hierzu andere Infos: Das nämlich die Info vom GU, dass die Grundstücks ID/Nummer ausreicht. Ist also "Schmarrn" demnach und man braucht ne Energieberatung.
Ich würde denken: sowohl als auch. Für einen Eingangsstempel mag genügen, zunächst nur das Objekt bezeichnen zu können. Aber wenn ein Antrag zu bearbeiten angefangen wird, schaut der Bearbeiter zuerst auf die Vollständigkeit der Unterlagen und wird anmahnen, wenn diese nicht vollständig sind. Dabei wird Dir wohl eine Frist gesetzt werden, die Unvollständigkeit zu heilen. Wenn diese Frist dann erfolglos verstreicht, muß daraus die Folge des ablehnenden Bescheides erwachsen - und dann kommt unausweichlich zum Tragen, daß damit Dein Eingangsstempeldatum seinen Wert verliert. Soweit ich mit dieser Einschätzung richtig liege, folgt daraus: wenn Du Ende Januar den Antrag stellst, der Bearbeiter sechs Wochen später erst mit der Bearbeitung anfangen kann und Dir zwei Wochen Zeit zum Nachbessern der Vollständigkeit einräumt, dann mußt Du Ende März liefern können. Auf einen Termin beim Energieberater wirst Du nicht kürzer warten müssen als der Antragsbearbeiter Zeit braucht - Dein Haus sollte also bereits zu planen begonnen sein. Die Ampel ist also seit der Pressemeldung der Einstellung bereits dunkelgelb für diejenigen Bauherren, die jetzt immerhin schon im Flughafengebäude angekommen sind. Für Dich mit jetzt noch garnichts in der Hand sehe ich den Flieger ohne Dich abheben. Einen Bauvertrag für ein KfW55 Haus wirst Du dennoch nicht entschädigungslos wieder auflösen können. Also entweder Du kannst Dir leisten auf KfW40 upzugraden oder KfW55 auch ohne Förderung zu bauen. Ich würde Dir raten, auch in der Zwischenphase "KfW55 nicht mehr gefördert, aber noch nicht gesetzlicher Mindeststandard" schon KfW55 zu nehmen, da es bereits de facto Marktstandard geworden ist. Deswegen kann man die Förderung ja jetzt auch einstellen: weil der Förderzweck, das energiepolitisch gewollte Handeln der Bauherren zu beschleunigen, bereits erfüllt ist. DAFÜR gibt/gab es das Fördergeld ja - nicht als Taschengeld für Dich.