DaSch17
Das habe ich zunächst auch geglaubt, aber ich habe in mehreren Quellen gefunden, dass
"Was mit bereits gestellten, aber noch nicht bewilligten Förderanträgen für Neubauten nach dem Standard 55 oder 40 passiert, ist offen. Dass dafür zusätzliches Geld bereitgestellt wird, ist nach Habecks Grundsatzkritik wenig wahrscheinlich."
Ich habe andere Leute gesehen, die sich vor 1 Woche beworben haben und die automatische Bestätigung nicht erhalten haben, so dass sie sie verloren haben. Das ist Wahnsinn.
Der Zuschuss wird völlig willkürlich und ohne jegliche Regeln vergeben. Es ist reine Glückssache, ob Sie eine automatische Bestätigung erhalten oder nicht.
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Manche hier haben eine automatische Zusage direkt nach Antragstellung gestern/vorgestern bekommen und die, die vor 1-2 Wochen den Antrag gestellt haben, der jedoch nicht automatisch bewilligt worden ist, sollen leer ausgehen?Zuallererst: Ich will keinen verrückt machen, zumindest beim Zuschuss steht aber in der Eingangsbestätigung:
5. Weitere Bestimmungen Diese Vertragsbedingungen werden ergänzt durch folgende Dokumente:
Merkblatt "BEG Wohngebäude - Zuschuss" in der Version 10/21 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Zuschussprodukte in der Version 07/21. Diese Dokumente sind Bestandteil des Zuschussvertrags und daher rechtsverbindlich für Ihren Zuschuss. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch.
Auszug aus dem Merkblatt:
Rechtsanspruch (vergleiche Ziffer 7.4 „Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln“ in der Richtlinie BEG WG) Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Stand: 10/2021 (gültig ab 21.10.2021) • Bestellnummer: 600 000 4858
Das werden ganz sicher einige - und da werde ich auch zugehören - klagen. Das hat mit fairer Fördermittelvergabe dann nichts mehr zu tun.