Hast du mal erwogen, dass deine gute Bekannte eine Feindin wird, und Grundstück und das dann neue Haus ihr gehören,Hast du Mal erwogen das deine Bekannte nicht verkaufen will
Habt ihr geprüft, ob das überhaupt möglich ist ?Wir würden dieses daher abreißen, zumal es auch relativ weit hinten auf dem Grundstück steht und wir gerne mit entsprechendem Abstand (5m) zur Straße bauen möchten
Ich könnte mir eher vorstellen, dass Sie vielleicht darauf spekuliert, den Preis in einigen Jahren anheben zu können? Oder sie möchte doch nicht verkaufen?Grundsätzlich würden wir auch die Differenz oben drauflegen, aber bisher hat sich unsere Bekannte diesbezüglich quergestellt.
Mit scheint es, dass sie gar nicht verkaufen will. Das ist nur euer Wunsch oder ?unsere Bekannte diesbezüglich quergestellt. Aber es wäre natürlich die einfachste und sinnvollste Möglichkeit. Ich werde da aber nochmal mit ihr sprechen.
Uns wäre - falls sie sich nicht dazu überreden lässt
Falsch!Das verbindlich schon jetzt zu regeln im notariellen Vertrag wäre nicht möglich, da für die Berechnung der Spekulationsfrist die Zeitpunkte der notariellen Beurkundungen maßgebend sind.
Nr. | Ergebnis | Beiträge |
1 | Spekulationssteuer auf Erbpacht | 27 |