Bau auf fremdem Grundstück mit anschließendem Kauf

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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B

Benutzer200

ist überhaupt geklärt ob der Gewinn als Einkommen überhaupt versteuert werden muss? Spekulationssteuer gibt es nämlich nicht.
Bei Grundstücken gibt es leider doch die Spekulationssteuer. Genauer gesagt handelt es sich eigentlich um eine Steuer auf private Veräußerungsgeschäfte, die in § 23 Einkommensteuergesetz (Einkommenssteuergesetz) geregelt wird.
Und da ein reines Grundstück nicht eigengenutzt werden kann, sind immer die 10 Jahren einzuhalten.
 
G

Grundaus

Bei Grundstücken gibt es leider doch die Spekulationssteuer. Genauer gesagt handelt es sich eigentlich um eine Steuer auf private Veräußerungsgeschäfte, die in § 23 Einkommensteuergesetz (Einkommenssteuergesetz) geregelt wird.
Und da ein reines Grundstück nicht eigengenutzt werden kann, sind immer die 10 Jahren einzuhalten.
man muss auf den Gewinn Einkommensteuer zahlen mit seinem persönlichen Steuersatz und es zählt das Datum des Zugangs. D.H wenn die Nachbarin Rentnerin ist und die 80t€ auf 4 Jahre verteilt werden, fällt da fast nichts an. Auch ein Grundstück kann eigengenutzt werden, als Schrebergarten, Wochenendgrundstück vor allem wenn das Haus baufällig ist
 
B

Benutzer200

Auch ein Grundstück kann eigengenutzt werden, als Schrebergarten, Wochenendgrundstück vor allem wenn das Haus baufällig ist
Ein reines Grundstück leider nicht. Wurde schon höchstrichterlich entschieden.

Mit Haus drauf sieht es anders aus. Aber das baufällige "Zweithaus", das nicht als Zweitwohnsitz angemeldet ist, muss man auch erst mal beim FA durchbekommen.
 
South

South

Ich meine sogar, dass auf unbebaute Grundstücke immer Spekulationssteuer zu zahlen ist, egal ob 10 Jahre um sind oder nicht. Wäre dies hier der Fall, wäre das für die Käufer sogar besser - der Zeitpunkt des Verkaufes müsste der Verkäuferin dann egal sein.
 
A

AlexAmy

So, wir nochmal. Wir hatten nun nochmal Kontakt mit unserer Bekannten und ggf. lässt sie sich doch auf einen vorzeitigen Verkauf ein. Wie vermutet kommt der Unwille auch daher, dass sie dem Staat nicht unnötig Geld "schenken" möchte bzw. von dem relativ kleinen Gewinn dem Staat nichts unnötigerweise abgeben möchte. Nun haben sich im Gespräch Fragen ergeben, inwiefern man die Spekulationssteuer selbst reduzieren kann.

Wir haben nun bereits recherchiert und folgende Punkte sind wohl als zusätzliche Kosten (für die Verkäuferin, zusätzlich zur alten Kaufsumme) beim Verkauf an uns vom Gewinn abziehbar:
  • Notar (ursprüngliche Kosten für Kauf und für Verkauf?)
  • Grunderwerbsteuer
  • Grundbucheintrag
  • Sachverständige (ggf. gab es da damals etwas, muss noch geklärt werden)
  • Wertgutachten (ggf. gab es da damals etwas, muss noch geklärt werden - zählen hier auch Bodengutachten dazu?)
Nun steht auf dem Grundstück ja ein alter ziemlich maroder Bungalow, welcher auf jeden Fall weg müsste. Wenn unsere Bekannte diesen noch vor dem Verkauf an uns abreißen und den Schutt/Müll entsorgen lassen würde, wären dies ebenfalls Kosten, welche vom Gewinn abzuziehen sind? Hier konnten wir leider nichts stichhaltiges finden. Das Gleiche gilt z.B. für neue Zäune, welche sie erworben und aufgestellt hatte.

Ein weiterer Punkt wäre die angesprochene Vermessung und Teilung, um die verzahnte Grundstücksgrenze zu begradigen. Wäre die Vermessung sowie Teilung vom Gewinn abziehbar? (Wird explizit für den Verkauf gemacht, da ansonsten auf der verzahnten Grundstücksgrenze ein kleiner Schuppen stehen würde.)
 
A

altoderneu

dem Staat nicht unnötig Geld "schenken" möchte ...
Nun steht auf dem Grundstück ja ein alter ziemlich maroder Bungalow, welcher auf jeden Fall weg müsste. Wenn unsere Bekannte diesen noch vor dem Verkauf an uns abreißen und den Schutt/Müll entsorgen lassen würde, wären dies ebenfalls Kosten, welche vom Gewinn abzuziehen sind?
richtig

steuerlich gesehen sinnvoller wäre aber, den Kaufpreis um die Abrisskosten zu mindern

--> wenn der Verkauf NACH dem Abriss und damit entsprechend (nominal) teurer erfolgt, dann fällt auf diesen Teilbetrag auch Grunderwerbsteuer an ... und die Bemessungsgrundlage für die Notargebühren erhöht sich ebenfalls ...
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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