So, wir nochmal. Wir hatten nun nochmal Kontakt mit unserer Bekannten und ggf. lässt sie sich doch auf einen vorzeitigen Verkauf ein. Wie vermutet kommt der Unwille auch daher, dass sie dem Staat nicht unnötig Geld "schenken" möchte bzw. von dem relativ kleinen Gewinn dem Staat nichts unnötigerweise abgeben möchte. Nun haben sich im Gespräch Fragen ergeben, inwiefern man die Spekulationssteuer selbst reduzieren kann.
Wir haben nun bereits recherchiert und folgende Punkte sind wohl als zusätzliche Kosten (für die Verkäuferin, zusätzlich zur alten Kaufsumme) beim Verkauf an uns vom Gewinn abziehbar:
- Notar (ursprüngliche Kosten für Kauf und für Verkauf?)
- Grunderwerbsteuer
- Grundbucheintrag
- Sachverständige (ggf. gab es da damals etwas, muss noch geklärt werden)
- Wertgutachten (ggf. gab es da damals etwas, muss noch geklärt werden - zählen hier auch Bodengutachten dazu?)
Nun steht auf dem Grundstück ja ein alter ziemlich maroder Bungalow, welcher auf jeden Fall weg müsste. Wenn unsere Bekannte diesen noch
vor dem Verkauf an uns abreißen und den Schutt/Müll entsorgen lassen würde, wären dies ebenfalls Kosten, welche vom Gewinn abzuziehen sind? Hier konnten wir leider nichts stichhaltiges finden. Das Gleiche gilt z.B. für neue Zäune, welche sie erworben und aufgestellt hatte.
Ein weiterer Punkt wäre die angesprochene Vermessung und Teilung, um die verzahnte Grundstücksgrenze zu begradigen. Wäre die Vermessung sowie Teilung vom Gewinn abziehbar? (Wird explizit für den Verkauf gemacht, da ansonsten auf der verzahnten Grundstücksgrenze ein kleiner Schuppen stehen würde.)