South
Banken handeln das unterschiedlich, bei uns als Pfandbriefbank ist dies möglich - es wird schlicht das Münchener Verfahren gem. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Berechnung des Beleihungswertes angewandt. Das Grundstück bleibt Grundstück. beleihbar. Es wird lediglich der Nachteil errechnet der sich daraus ergibt, dass die GND bzw. RND nicht voll ausgeschöpft wird, der kapitalisierte Erbbauzins wird natürlich abgezogen sowie ggf. ein Abschlag für allgemeine Nachteile aus dem Erbbauvertrag. Es stimmt auf jeden Fall, dass es gerne gesehen wird, wenn die Tilgung 10 Jahre vor Ablauf des Erbbaurechts vollständig erfolgt ist. Aber m.E.n. wird dies sehr unterschiedlich von Bank zu Bank gehandhabt (auch wenn dies gem. MaRisk, SolVa, BelWertV, ImmowertV etc. eigentlich nicht so sein sollte).
Ob sich das ganze lohnt ist sicherlich eine andere Sache. Das zu beurteilen bleibt bei Verkäufer und Käufer :)
Aber ja, deine Lösung wäre sicherlich am einfachsten und unkompliziertesten.
Ob sich das ganze lohnt ist sicherlich eine andere Sache. Das zu beurteilen bleibt bei Verkäufer und Käufer :)
Aber ja, deine Lösung wäre sicherlich am einfachsten und unkompliziertesten.