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sysrun80
Naja, die Bedingung kann man auch als Auftraggeberschutz auslegen. Je nach Sichtweise.Der Bauunternehmer hat sich juristisch ein Backuptürchen offen gelassen.
Das ist der Sinn. Es ist natürlich fremdbeschämend dreist!
Ich kenne keine Details, noch bin ich Jurist oder kann das bewerten.
Ist aber jetzt auch egal. Wir haetten das ganze auch ohne Förderung geschafft. Wenn jetzt noch ein paar Zehntausend extra auf uns zukommen weil wir die Preiserhoehungen mitnehmen muessen wirds ein wenig enger.
Das sind die kleinen Kollateralschaeden die nun auch einige am Hacken haben. Waere die Förderung erstmal mit den alten Konditionen weitergelaufen wuerde das "Problem" nicht existieren.