WilderSueden
Im Gesetz steht:
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
Ich sehe da zum Beispiel, dass ein umschauender Unternehmer im Januar mit weiteren Preissteigerungen rechnen musste. Zumindest hat sich mein GU im Januar darüber ausgelassen, dass bei ihm schon wieder reihenweise Ankündigungen für Preiserhöhungen um die 10% eintrudeln. Da nur das Material teurer geworden ist, in den 2 Monaten aber sicherlich nicht die Löhne in einer unvorhersehbaren weise, sehe ich da wenig was dem entspricht.
Werte wie "20%" mögen als Orientierung aus der Praxis kommen, im Gesetz steht davon nichts,
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
Ich sehe da zum Beispiel, dass ein umschauender Unternehmer im Januar mit weiteren Preissteigerungen rechnen musste. Zumindest hat sich mein GU im Januar darüber ausgelassen, dass bei ihm schon wieder reihenweise Ankündigungen für Preiserhöhungen um die 10% eintrudeln. Da nur das Material teurer geworden ist, in den 2 Monaten aber sicherlich nicht die Löhne in einer unvorhersehbaren weise, sehe ich da wenig was dem entspricht.
Werte wie "20%" mögen als Orientierung aus der Praxis kommen, im Gesetz steht davon nichts,