Also muss ein Haus her - mit allen damit verbunden Unannehmlichkeiten wie Hausbau, Erschließung etc.
Das war die ursprüngliche Aussage vom Faktenchecker Benutzer200. Das Wort "Haus" findet sich weder im §17, noch im § 20. Auch nichts von Erschließung etc.
Eine Wohnung im Sinne des Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, steht dort. Das kann ein Schuppen, eine Scheune, eine Garage oder ein Hühnerstall sein. Oder halt auch ein Wohnschiff. Also kauft sich Threaderöffner eine kleine Segelyacht, buddelt sich einen Gartenteich und läßt die Yacht dort zu Wasser. Dann kann er drinnen wohnen. Auch im melderechtlichen Sinn. Das hat übrigens in Bayern tatsächlich jemand gemacht.
Wurde das entsprechende Bild nicht sogar hier im Forum veröffentlicht? Ich bin mir da nicht sicher.
Und welche Anforderungen nun ein umschlossener Raum haben muss, das steht nicht im Gesetz., Also gibt es keine Anforderungen daran.
Das die Mitarbeiter der Einwohnermeldeämter es sich immer schön für sich auslegen muss man sich ja auch nicht gefallen lassen. Die geben auch genauso die Daten ohne Einwilligung der Betroffenen weiter.
Wie auch immer. Im Grunde reicht ein Dixi Klo für eine Meldeadresse.