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Benutzer200
Du bist echt ein Held.Wie auch immer. Im Grunde reicht ein Dixi Klo für eine Meldeadresse.
Ich lese etwas von Wohnen und Schlafen. Klar kannst Du im Dixiklo im Stehen schlafen. Oder auch sitzen und arbeiten mit dem Notebook auf dem Schoß beim Schei...Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
Ein Wohnschiff ist übrigens keine Jacht, Wohnschiffe sind wie Hausboote zum Wohnen konzipierte Wasserfahrzeuge.
Und sollte es ein Wohnwagen werden, so sind baurechtliche Vorschriften ebenfalls zu beachten (sofern in der Gemeinde überhaupt zulässig). Egal ob es der befestigte Stellplatz ist, Grenz- und Lichtrechte/-vorschriften, bauliche Einstufung als Gebäude (Gebäudeenergiegesetz/Energieeinsparverordnung). Ach ja, Strom und Wasser wird auch noch benötigt.
==> Nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung stellt nämlich die "dauernde", "die längere Zeit währende" oder auch "die regelmäßig wiederkehrende" Aufstellung und Benutzung eines Wohnwagens auf dem gleichen Grundstück eine „überwiegend ortsfeste Benutzung" im Sinne des Baurechts dar.
Dies hat zur Folge, dass der Wohnwagen als „bauliche Anlagen" eingestuft werden könnte und folglich genehmigungspflichtig wäre.