Ist die Festpreisgarantie nicht ab Spatenstich fest? So kenne ich das. Wenn z.B. 12 Monate Festpreisgarantie gilt und im 11. Monat mit dem Bau begonnen wird, ist die Festpreisgarantie fix.
Sobald der Bauherr alle Voraussetzungen geschaffen hat, dürfte es für ein Bauunternehmen schwer sein noch einen höheren Preis rein nach Kalender durchzusetzen. Die kennen ihre Bauzeiten und Auslastung schließlich am besten.
Das mit dem Spatenstich ist so ne Sache, da hat WilderSueden Recht, zumindest läuft es bei uns wie folgt ab.
Wenn alle Voraussetzungen geschaffen worden sind bedeutet bei uns, der Keller muss stehen, weil der nicht vom Hausbauer kommt sondern unsere Leistung ist.
Der Keller kann aber erst geplant werden, wenn die Bemusterung durch ist, weil bis dahin ja am Haus noch alles verändert und verschoben werden kann.
Die Bemusterung kann erst stattfinden, wenn der Bauantrag durch ist, weil das Amt ja auch noch Dinge nicht zulassen kann.
Und der Bauantrag konnte erst spät eingereicht werden, weil der Architekt (auch unsere Leistung, da unbedacht aus dem Hausvertrag genommen) leider so damit beschäftigt war, erst einmal alle KfW 55 Häuser zu planen bevor er unser KfW 40 Haus planen konnte.
(Der Bauantrag wurde von uns schon vor zweieinhalb Monaten eingereicht und vor einer Woche haben Sie es tatsächlich auch mal geschafft ihn anzusehen. Durch (reine) Willkür geht es nun aber hin und her und es wird sich hier auch noch weiter ziehen (zum Davonlaufen welche Daseinsberechtigung so mancher Beamte so hat).)
Das sind alles so Dinge die eben dafür sorgen, dass der Keller schon jetzt nicht mehr rechtzeitig geliefert werden kann, wir können es leider nicht ändern und müssen die Aneinanderkettung unglücklicher Umstände einfach hinnehmen... So ist das nun mal, und wenn mich irgendwann einmal jemand fragt, was ich an meinem Haus hätte anders machen wollen/sollen, so haben diese ganzen Erfahrungen dazu beigetragen hier auch schon gewaltig die Vorplanung genauer unter die Lupe zu nehmen... Alles hat seine Konsequenzen...