K a t j a
Das Problem besteht m.E. aus 2 Sachverhalten. Erstens die Überbauung. Die ist mit dreieurofünfzig sicher aus der Welt zu schaffen und man kann sich irgendwie einigen. Blöd wird die Randbebauung. Wenn ich das richtig deute, wurde hier eine überdachte Terrasse oder ein Erker nachträglich direkt an die Grenze gebaut? Das wäre nicht mal ein privilegiertes Gebäude und löst unmittelbar eine Abstandsfläche auf Deinem Land von zusätzlich 3m (also insgesamt 6m) aus (soweit meine Laienkenntnisse mich nicht trügen). Das ist mit dreifuffzig schon ein hartes Brot. Die Akzeptanz dessen später einfach zurück nehmen zu können, wird vermutlich nicht einfach.
Ich würde da mal einen Fachanwalt fragen, wie die Dinge stehen, wenn Du momentan keinen Handlungsbedarf siehst, aber trotzdem keine Baulast akzeptieren willst. Könnte mir vorstellen, dass eine Duldung über mehrere Jahre Dir am Ende auf die Füße fällt, wenn der Richter Dir nicht wohlgesonnen ist.
Ich würde da mal einen Fachanwalt fragen, wie die Dinge stehen, wenn Du momentan keinen Handlungsbedarf siehst, aber trotzdem keine Baulast akzeptieren willst. Könnte mir vorstellen, dass eine Duldung über mehrere Jahre Dir am Ende auf die Füße fällt, wenn der Richter Dir nicht wohlgesonnen ist.