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holm667
Man könnte sich vorstellen, die Überdachung als Carport gelten zu lassen (vorne und hinten offen). Dann sind aber immer noch die 9m überschritten und damit werden wieder Abstandsflächen ausgelöst. Ob man das frei definieren kann, und dann für die hintere Garage/Schuppen eine Abstandsflächenübernahme arrangiert, ist sicher eine spannende Frage.
Ja es ist durchfahrbar und könnte daher als Carport gelten. Als Abstandsflächen im Lageplan sind nur die Flächen A4 und A5 eingezeichnet (siehe Bild im ersten Beitrag). Das sind dann wahrscheinlich die Abstandsflächen der Nachbarshauswand. Unsere Garage ist 3.02m von der Grundstücksgrenze geplant. Das Vordach würde mit den erwähnten 36cm in die dazugehörige Abstandsfläche hineinragen (siehe auch Bild aus Beitrag 1). Da bin ich ja auch gespannt was dabei herauskommt.