NRW.Bank Zuschuss Wohneigentum - einheitlicher Erwerbsgegenstand

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mayglow

mayglow

Genau das hatten wir probiert und alles aufgetrennt, aber das war dem Finanzamt egal.
Also im Prinzip auf euren Wunsch aufgeteilt? Schwierig. An sich hätte es halt von vorn herein ein Vorgang sein sollen, dann hättet ihr jetzt das Problem nicht. Wie die KfW das genau handhabt, weiß ich aber nicht.
 
J

jrth2151

Und damit Steuerhinterziehung zu begehen? Hätte ich persönlich jetzt auch nicht unbedingt gemacht. Nicht in Deutschland zumindest. :)
Genau das haben wir uns auch gedacht. Man kann ja viel verschweigen oder unter der Hand erledigen, aber mit dem Finanzamt legt man sich in Deutschland nicht an.
 
J

jrth2151

Also im Prinzip auf euren Wunsch aufgeteilt? Schwierig. An sich hätte es halt von vorn herein ein Vorgang sein sollen, dann hättet ihr jetzt das Problem nicht. Wie die KfW das genau handhabt, weiß ich aber nicht.
Das hatte der Makler, in unserem Fall die Volksbank, schon vorher alles so aufgetrennt, aber das Finanzamt hat davon Wind bekommen, da es sich um ein großes Neubauprojekt mit Wohnungen, Doppelhaushälfte und Einfamilienhaus unserer Stadt handelt. Im Prinzip entsteht ein kleiner neuer Stadtteil. Das wurde halt alles groß beworben und stand auch in der Zeitung. Danach gingen dann die Fragebögen an alle raus.
 
Tolentino

Tolentino

aber warum um Himmelswillen macht man sowas als Unternehmer?
Wenn man als Unternehmen schon an ein Grundstück rankommt, dann natürlich um einen Bauzwang durchzusetzen.
Bauträger haben ja viel mehr Pflichten, da kann man dann nicht soviel auf bauseits schieben.
Aus meiner Sicht sollte das Konstrukt eigtl. verboten werden und bei einheitlichem Vertragswerk ein echter Bauträgerzwang, also auch bzgl. des Vertrags mit dem Käufer durchgesetzt werden.

Das ging natürlich vor allem in den letzten 10 Jahren, da es ein totaler Verkäufermarkt war und man einfach alle mitmachen musste, wenn man überhaupt bauen wollte. Mal schauen wie sich das in der neuen Welt gestaltet...
 
Musketier

Musketier

Aus meiner Sicht sollte das Konstrukt eigtl. verboten werden und bei einheitlichem Vertragswerk ein echter Bauträgerzwang, also auch bzgl. des Vertrags mit dem Käufer durchgesetzt werden.
Das sehe ich ähnlich. Das Problem ist, dass der gleiche Sachverhalt in verschiedenen deutschen Gesetzen unterschiedlich behandelt wird.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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