Unklarer Bebauungsplan E+D oder II

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M

mikesanderss

Liebes Forum,

es liegt mir für ein zu bebauendes Grundstück ein Bebauungsplan vor, der für mich nicht ganz verständlich ist.
Folgendes ist im Bebauungsplan vermerkt:

- E+D mit Kniestock maximal 1,00m, Dach 38 bis 45°

- II maximal 0,50m, Dach 30 bis 38°

Wo liegt denn der Unterschied zwischen den beiden Varianten; ich bin hier etwas ratlos bzw. kann es mir visuell nicht vorstellen.
Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1990.

Ich freue mich über entsprechende Antworten.

Vielen Dank & schöne Grüße
 
11ant

11ant

- E+D mit Kniestock maximal 1,00m, Dach 38 bis 45°
- II maximal 0,50m, Dach 30 bis 38
Hier darf man entweder ein Erdgeschoss plus Dachgeschoss bauen, bei dem das Dachgeschoss einen Kniestock von einem ganzen Meter und eine Neigung bis 45° haben darf; oder alternativ zwei Vollgeschosse (UG + EG oder EG + OG) mit einem flacher geneigten Dach, welches noch einen halben Meter Kniestock haben darf. Also Dach zum Wohnen mit dafür ausreichendem Kniestock oder Dach zum Abstellen mit Kniestock nur um dort überhaupt Stehhöhe zu haben. Bist Du sicher, daß beides für dasselbe Grundstück gilt ? (das wäre eher typisch für unterschiedliche Regelungen je nach Berg- oder Talseite der Straße).

Vereinfacht gesagt: wenn der Keller höher rausguckt, muß das Dach weniger steil sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
M

mikesanderss

Das gilt für unterschiedliche Grundstücke.
Wie würde denn diese Variante " II maximal 0,50m, Dach 30 bis 38" visuell aussehen. Hier fehlt mir die Vorstellungskraft.
Danke.
 
M

mikesanderss

II maximal 0,50m, Dach 30 bis 38"

das ist eigentlich ein komplett ebenes Grundstück.

Könnte das in der Anlage beigefügte Haus dort gebaut werden?
unklarer-bebauungsplan-ed-oder-ii-598724-1.jpg
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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