Unklarer Bebauungsplan E+D oder II

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Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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M

mikesanderss

Der Architekt meint, dass bei II keine zweite Betondecke möglich wäre. Ich sehe das etwas anders, da es im Bebauungsplan sonst nicht wahlweise EG+DG oder II geben würde. Bei EG+DG ist auch der Kniestock höher mit 1 m. Bei II ist der Kniestock nur bei 0,5 m. Der Keller zählt meines Erachtens nicht als Vollgeschoss, da hierzu im Bebauungsplan nichts steht.
Mit der zuständigen Behörde ist noch nicht gesprochen worden.

Erst mal vielen lieben Dank für die kompetenten Ausführungen.
 
Y

ypg

Der Keller zählt meines Erachtens nicht als Vollgeschoss, da hierzu im Bebauungsplan nichts steht.
Das wird nicht im Bebauungsplan geregelt, sondern in der Landesbauordnung.
Wenn ein Keller im Mittel 1,40 aus der Oberfläche raus schaut usw.
Das gibt Euren Bebauungsplan zumindest Logik. Leider würde das Euer Haus mMn ausschließen.

Habt Ihr Hang, dass es explizit so ausgedrückt wird?
 
WilderSueden

WilderSueden

Der Architekt meint, dass bei II keine zweite Betondecke möglich wäre.
Der Bebauungsplan interessiert sich nicht dafür ob deine Decke aus Beton oder Holz ist. Der regelt vor allem den Baukörper wie er von außen zu sehen ist.


Bei EG+DG ist auch der Kniestock höher mit 1 m. Bei II ist der Kniestock nur bei 0,5 m.
Das kann man bei 1+D machen weil der Baukörper dann insgesamt nicht so hoch wird. Deshalb auch die höhere erlaubte Dachneigung. Am Ende kommen beide auf maximal 10m Höhe
 
M

mikesanderss

Wir haben keinen Hang das Grundstück ist komplett eben, d.h. der Keller schaut nicht aus dem Boden heraus.
 
M

mikesanderss

Noch zur Info: Grundflächenzahl ist 0,35 und Geschossflächenzahl ist 0,6. Zählt eigentlich der Keller zur Geschossflächenzahl. Das ist ja eigentlich keine Wohnfläche. Das Baugrundstück ist in Bayern.
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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