M
mikesanderss
Der Architekt meint, dass bei II keine zweite Betondecke möglich wäre. Ich sehe das etwas anders, da es im Bebauungsplan sonst nicht wahlweise EG+DG oder II geben würde. Bei EG+DG ist auch der Kniestock höher mit 1 m. Bei II ist der Kniestock nur bei 0,5 m. Der Keller zählt meines Erachtens nicht als Vollgeschoss, da hierzu im Bebauungsplan nichts steht.
Mit der zuständigen Behörde ist noch nicht gesprochen worden.
Erst mal vielen lieben Dank für die kompetenten Ausführungen.
Mit der zuständigen Behörde ist noch nicht gesprochen worden.
Erst mal vielen lieben Dank für die kompetenten Ausführungen.