Das sehe ich ebenso. Der Bebauungsplan stützt tatsächlich die Einschätzung der annähernden Ebenheit. Ich vermute, mehr darüber würde man im Bayernatlas finden.Dann würde das Kellergeschoss nicht als Vollgeschoss gelten, da die Deckenunterkante nicht mindestens 1,20 M höher liegt als als die natürlich Geländeoberfläche.
Die Zeichen stehen gut. Hast Du etwa schon konkrete Pläne ?Somit wäre meine Ursprungsvariante mit II möglich, d. h. keine schrägen Wände im Obergeschoss, oder?
Meine Glaskugel sagt, die Zauderer werden in der Riege der Verlierer recht weit vorne sein. Abwarten war der Volkswirtschaft noch nie zuträglich, und auf dem Sterbebett ist die Reue über die verpaßten Chancen regelmäßig größer als diejenige über die eingehandelten Blessuren.Es ist nahezu schon Roulette zu warten oder vielleicht doch sehr zeitnah zu beginnen.