Energieexperte verweigert weitere Betreuung

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A

asrmel1

Guten Tag,

wir waren Eigentümer und Bewohner eines freistehenden Einfamilienhauses (in einer WEG), welches wir abgebaut (nicht abgerissen!) haben, damit an selber Stelle ein energieeffizientes Gebäude in Effizienzstufe 40 EE aufgebaut werden kann. Auf der Suche einer dazu passenden Förderung hatten wir bei der KFW gefragt, ob sich unser Vorhaben als Neubau oder Sanierung einstufen lässt. Die Antwort war, dass die Einstufung nicht durch die KFW sondern durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Baugenehmigung erfolgt (vgl. auch Punkt 3.2 der BEG FAQ). Tatsächlich hatte das Bauamt die Einstufung als Sanierung bestätigt. Daraufhin haben wir

- den Bauantrag gestellt und die Genehmigung erhalten
- eine Baufinanzierung abgeschlossen
- eine Bestätigung zum Antrag (BZA) vom Energie-Experten erstellen lassen
- eine Förderung bei der KFW beantragt (Programm 461 - Wohngebäude Zuschuss) und die Zusage erhalten.
- alle Verträge mit den entsprechenden Dienstleistern abgeschlossen

6 Monate nach der Zusage und nach dem die Bestandsimmobilie bereits abgebaut wurde, meldet sich der Energie-Experte zurück und verweigert die weitere Betreuung des Vorhabens, mit der Begründung, dass er das Vorhaben nicht als Sanierung sieht und er im Falle einer nachträglichen Prüfung durch die KFW, die Haftung nicht übernehmen möchte.

Wir fragen uns nun

- dürfen wir ihn durch einen anderen "ersetzen", damit auf der Basis der bestehenden Dokumentation und dem umgesetzten Vorhaben eine BnD erstellt werden kann?
- verlangt die KFW in diesem Fall eine Begründung für den Wechsel?
- hat der "erste" Experte tatsächlich eine Haftung, im Falle eines negativen Prüfergebnisses? Geht diese dann automatisch auf dem "zweiten" über?

Vielen Dank schon mal für Erfahrungen, Meinungen und Ratschläge...
 
S

Sunshine387

Drei Fragen dazu: Wo gibt es den freistehenden Einfamilienhaus in einer WEG? Das ist ja sehr ungewöhnlich. Wie kann man den ein Teil einer WEG abreißen, wenn die Fenster etc. Gemeinschaftseigentum sind? Haben da alle zugestimmt? Und was ist bitte der Unterschied zwischen abgerissen und abgebaut? Ein Abbau eines Haus ist doch ein Abriss, wenn danach neu gebaut wird. Das ist meiner Meinung nach ein Neubau, den ihr da vorhabt und keine Sanierung. Dazu müssten ja noch wenigstens die Außenmauern da stehen.
 
A

asrmel1

Drei Fragen dazu: Wo gibt es den freistehenden Einfamilienhaus in einer WEG?
Zum Beispiel bei uns? Verstehe die Frage nicht...

Das ist ja sehr ungewöhnlich. Wie kann man den ein Teil einer WEG abreißen, wenn die Fenster etc. Gemeinschaftseigentum sind? Haben da alle zugestimmt?
Klar! Abgebaut wurde nur das Sondereigentum, nicht das Gemeinschaftseigentum

Und was ist bitte der Unterschied zwischen abgerissen und abgebaut?
Beim "Abriss" kommt ein großer Bagger, macht alles platt und die Materialien werden entsorgt. Beim "Abbau" werden Dach und Wände abgeschraubt, abtransportiert und wo anders wieder aufgebaut (geht natürlich nur beim Fertighaus... ;-))

Ein Abbau eines Haus ist doch ein Abriss, wenn danach neu gebaut wird. Das ist meiner Meinung nach ein Neubau, den ihr da vorhabt und keine Sanierung. Dazu müssten ja noch wenigstens die Außenmauern da stehen.
Sieht halt das Bauamt anders...
 
S

Sunshine387

Okay. Danke für die Aufklärung. Das war mir bisher neu, dass so etwas geht. Aber man lernt nie aus. Zu deinen Fragen werden sich andere hoffentlich gleich fachkundig äußern können.
 
11ant

11ant

Tatsächlich hatte das Bauamt die Einstufung als Sanierung bestätigt.
Beim "Abbau" werden Dach und Wände abgeschraubt, abtransportiert und wo anders wieder aufgebaut (geht natürlich nur beim Fertighaus... ;-))
Also reden wir von der Neubebauung eines Bauplatzes. Daß dessen ehemaliges Bestandsgebäude anderswo ein zweites Leben bekommt, macht den Bauplatz selbst noch lange nicht zum "Gebäude". Einen Bauplatz kann man aber in diesem Sinne nicht "sanieren", dazu müßten mehrere wesentliche Teile des Gebäudes dort verblieben sein. Schon auf einen ganzen Keller würde ich dies grenzwertigst zutreffen sehen, auf eine Bodenplatte allein keineswegs. Bei einem Keller und Erdgeschoss, die (auch entkernt) stehen blieben und statt des Dachstuhls käme ein neues OG drauf, würde ich mit mir reden lassen. Aber ganzes Haus futsch (nicht zerstört, aber doch weg vom Fleck) und dann von "Sanierung" zu sprechen - da frage ich mich, was rauchen die im Bauamt ? (und stimme dem Energieberater zu, daß ihm die Kiste zu Recht zu heiß ist). Die höchst merkwürdige Einschätzung des Bauamtes heilt aus meiner Sicht nicht, daß dem Energieberater Beihilfe zu einer Urkundenfälschung und Fördermittelerschleichung unterstellt werden könnte, einen solchen de facto Neubau als "Sanierung" zu deklarieren. Das kann ihn nicht nur seine Zulassung kosten, sondern sprengt nach meiner Einschätzung auch den zur Bewährung aussetzbaren Strafrahmen. Ihr selbst würdet als Laien noch milder beurteilt als der Fachmann. [Meine Meinungsäußerung stellt keine Rechtsberatung dar !]
 
H

HilfeHilfe

Also reden wir von der Neubebauung eines Bauplatzes. Daß dessen ehemaliges Bestandsgebäude anderswo ein zweites Leben bekommt, macht den Bauplatz selbst noch lange nicht zum "Gebäude". Einen Bauplatz kann man aber in diesem Sinne nicht "sanieren", dazu müßten mehrere wesentliche Teile des Gebäudes dort verblieben sein. Schon auf einen ganzen Keller würde ich dies grenzwertigst zutreffen sehen, auf eine Bodenplatte allein keineswegs. Bei einem Keller und Erdgeschoss, die (auch entkernt) stehen blieben und statt des Dachstuhls käme ein neues OG drauf, würde ich mit mir reden lassen. Aber ganzes Haus futsch (nicht zerstört, aber doch weg vom Fleck) und dann von "Sanierung" zu sprechen - da frage ich mich, was rauchen die im Bauamt ? (und stimme dem Energieberater zu, daß ihm die Kiste zu Recht zu heiß ist). Die höchst merkwürdige Einschätzung des Bauamtes heilt aus meiner Sicht nicht, daß dem Energieberater Beihilfe zu einer Urkundenfälschung und Fördermittelerschleichung unterstellt werden könnte, einen solchen de facto Neubau als "Sanierung" zu deklarieren. Das kann ihn nicht nur seine Zulassung kosten, sondern sprengt nach meiner Einschätzung auch den zur Bewährung aussetzbaren Strafrahmen. Ihr selbst würdet als Laien noch milder beurteilt als der Fachmann. [Meine Meinungsäußerung stellt keine Rechtsberatung dar !]
sehe ich genauso. Wenn nur der Boden übrig bleibt ist es neverever eine Sanierung
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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