Das ursprüngliche Haus ist das "Evolution139", die originalen Maße sind 8,17x10,67m.
Die Rastererweiterungen seien der kostengünstigste Weg, um die Grundfläche zu vergrößern, hieß es zu uns. Günstiger als zB ein Erker...
Aktuell angedachte Maße sind 9,41x11,92m. Die sind auch schon Grundlage der Preiskalkulation.
Ein Erker erweitert die Grundfläche allerdings an einer Stelle. Was hier nun der Rastersprung sein soll, habe ich noch nicht nachvollzogen - ich vermute, 25 cm. Die Preiskalkulation würde ich sicherheitshalber gründlich hinterfragen, bei einem Verkäufer kann ich mir gut vorstellen, daß der einfach "Katalogpreis mal Grundfläche neu durch Grundfläche alt" "gerechnet" hat. Ist dabei ganz gewiß auch der Keller berücksichtigt, und von wem kommt dieser ?
Auch setze ich aus konstruktionsbedingten Gründen ein ganz dickes Fragezeichen hinter die Idee, das Ausgangsmodell in beiden Flächendimensionen zu vergrößern. Dann macht eine Individualplanung eigentlich schon mehr Sinn. Ein Kataloghaus verlängert man besser nur im "Radstand", nicht in der "Spurweite" - also nur in der Firstrichtung.
Warum die Wände in den "schönen" Plänen unterschiedliche Farben haben, weiß nicht.
Das ist aber eine heiße Frage.
Immer Alle Pläne gleich nach Norden ausrichten.
Allerdings lese ich im Zweifel lieber gesüdete Pläne als kopfstehende Bezeichnungen ;-)
"Lesefreundlich" arbeitende Fragesteller bedenken dies also bereits beim Zeichnen. Leider ist für Laien erheblich leichter, Grundrisse in derselben Ausrichtung zu varrieren, die sie im Katalog haben. Papierkataloge drehte man, aber wer stellt schon seinen Monitor kopf ?
Auf der oben erwähnten Seite ist neben dem Bebauungsplan auch der Tiefbauplan, aus dem ich die Höhenangaben herausgelesen habe (gelbe geschwungene Linie?)? Aber ich lese sonst keine Baupläne...
@11ant das Gefälle ist 12% im Bereich des Hauses. Das sind bei ca.12 m Hauslänge dann ca. 1,45m. Ergo pro Keller!
Ich lese solche Pläne regelmäßig. Und die Website der Gemeinde läßt den Schluss zu, daß sich die Höhenlinien auf das Ursprungsgelände beziehen, dessen Hangrichtung aber während der Erschließungsarbeiten (offenbar aus Gründen des Überschwemmungsschutzes) regelrecht gekippt wird. Insofern lese ich die eingetragenen relativen Maßzahlen +0.40 / +1.25 und dergleichen als die "neue Faktenlage" nach Abschluss der gemeindlichen Geländemodellierungen. Deswegen sagte ich ja "Gamechanger": nach den Höhenlinien stünde ein Keller tatsächlich an der nördlichen Straße ein halbes Geschoss hoch aus dem Gelände heraus, während das Gefälle nach den Maßzahlen der Tiefbauplanung nicht nur in die Gegenrichtung verläuft, sondern nach der Amplitude nach der Kellerregel sogar zum Urteil "Kann- oder gar Luxuskeller" gelangt. Einmeterzwanzig Gefälle oder achtzig Zentimeter Steigung sind ja ein Unterschied von zwei Metern - das lohnt sich genau zu klären.