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Scout**
Stellplatzordnung auch bei Einfamilienhaus fällt mir noch ein.
Ich denke aber es geht in erster Linie um Mehrfamilienhaus:
Barrierefreiheit: In allen Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen nach MBO die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. Sie müssen im Erdgeschoss liegen, sofern kein Aufzug vorhanden ist. Die Räume dieser Wohnungen müssen auch barrierefrei sein, bis auf Gäste-WC oder ein zweites Bad. Aufzug in den meisten Bundesländern ist ab 3 VG Pflicht.
Brandschutz: Je höher die Gebäudeklasse, desto umfassender müssen die Maßnahmen zum Schutz der Bewohner im Falle eines Brandes sein. Ab Gebäudeklasse 4 muss das Brandschutzkonzept von einem speziell ausgebildete Fachplaner kommen. Das Konzept muss folgende Aspekte des vorbeugenden Brandschutzes abdecken:
Nebenräume Keller, Fahrradabstellplätze, Spielplatz, Mindestgrößen für anschlussräume usw. ist deutlich detaillierter geregelt als in Einfamilienhaus
Und ein Architekt wird dir sicherlich noch viel mehr nennen können.
Ich denke aber es geht in erster Linie um Mehrfamilienhaus:
Barrierefreiheit: In allen Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen nach MBO die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. Sie müssen im Erdgeschoss liegen, sofern kein Aufzug vorhanden ist. Die Räume dieser Wohnungen müssen auch barrierefrei sein, bis auf Gäste-WC oder ein zweites Bad. Aufzug in den meisten Bundesländern ist ab 3 VG Pflicht.
Brandschutz: Je höher die Gebäudeklasse, desto umfassender müssen die Maßnahmen zum Schutz der Bewohner im Falle eines Brandes sein. Ab Gebäudeklasse 4 muss das Brandschutzkonzept von einem speziell ausgebildete Fachplaner kommen. Das Konzept muss folgende Aspekte des vorbeugenden Brandschutzes abdecken:
- Den baulichen Brandschutz: Dazu gehören voneinander getrennte Brandabschnitte oder der Zugang für die Feuerwehr.
- Den anlagentechnischen Brandschutz, wie Feuerlösch- und Rauchabzugsanlagen.
- Den organisatorischen Brandschutz, wie die Auszeichnung von Flucht- und Rettungswegen.
Nebenräume Keller, Fahrradabstellplätze, Spielplatz, Mindestgrößen für anschlussräume usw. ist deutlich detaillierter geregelt als in Einfamilienhaus
Und ein Architekt wird dir sicherlich noch viel mehr nennen können.