Da der Bebauungsplan Entwurf aber bisher nicht rechtsgültig ist, und vom Bauamt komplett vernachlässigt wird. (Obwohl im Bauvorbescheid steht, alle Festsetzungen des Bebauungsplan Entwurfes sind zu beachten)
ICH sehe zwei total unterschiedliche Vorgänge.
1. Du stellst eine Bauvoranfrage auf Basis des noch nicht rechtsgültigen B-Plans. Diese Voranfrage wird positiv beantwortet.
2. Du stellst einen Bauantrag auf Basis des aktuell gültigen Baurechts. Dieser Bauantrag wird abgelehnt.
Worüber regst Du Dich auf? Was soll das Bauamt denn machen? Sich über geltendes Recht hinweg setzen? So, wie es bei Dir passiert ist, ist es völlig ok und normal.
Ist so, als ob Du bei VW ins Autohaus gehst und fragst, ob Du den im Herbst erscheinenden neuen Passat kaufen könntest. Die Antwort ist: Ja (im Herbst).
Jetzt gehst Du wieder ins Autohaus und unterschreibst einen Kaufvertrag für einen genau jetzt zu produzierenden Passat und wunderst Dich, dass es nicht das kommende Modell vom Herbst ist. Klar, geht ja auch nicht, da es jetzt nur das alte Modell gibt.