S
splatterjoe
Der Architekt ist bei uns Bauleiter und Planer in Personalunion. Er hat das Vorhaben geplant und macht mit uns einen Werkvertrag. Er beauftragt Firmen, die für ihn tätig werden und uns schlussendlich das Haus bauen. Wir haben mit der Auswahl der Firmen im Grunde nichts zu tun. Er schuldet uns mit dem Werkvertrag also das Haus.
Das Problem ist, dass er eine Kostenschätzung erstellt hat, die er nun mit dem uns angebotenen Werkvertrag um mal eben 20.000 Euro überschreitet. Wenn das mal reicht.
Wir wollen im Prinzip wissen, ob wir hereingefallen sind, weil wir nicht richtig aufgepasst haben bei der Planung, bei der Erstellung von Kostenschätzungen oder Abgabe von LV für Bauantrag oder ob er uns versucht über den Tisch zu ziehen und für sich den größtmöglichen Gewinn herauszuschlagen.
Hat das von ihm abgegebene Leistungsverzeichnis mit der dazugehörigen Kostenschätzung irgendeine rechtliche Bedeutung oder hätte ich auch selbst russisch Roulette spielen und irgendeine Zahl unter den Strich schreiben können?
Das Problem ist, dass er eine Kostenschätzung erstellt hat, die er nun mit dem uns angebotenen Werkvertrag um mal eben 20.000 Euro überschreitet. Wenn das mal reicht.
Wir wollen im Prinzip wissen, ob wir hereingefallen sind, weil wir nicht richtig aufgepasst haben bei der Planung, bei der Erstellung von Kostenschätzungen oder Abgabe von LV für Bauantrag oder ob er uns versucht über den Tisch zu ziehen und für sich den größtmöglichen Gewinn herauszuschlagen.
Hat das von ihm abgegebene Leistungsverzeichnis mit der dazugehörigen Kostenschätzung irgendeine rechtliche Bedeutung oder hätte ich auch selbst russisch Roulette spielen und irgendeine Zahl unter den Strich schreiben können?