Kostenschätzung - Werkvertrag

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S

splatterjoe

Der Architekt ist bei uns Bauleiter und Planer in Personalunion. Er hat das Vorhaben geplant und macht mit uns einen Werkvertrag. Er beauftragt Firmen, die für ihn tätig werden und uns schlussendlich das Haus bauen. Wir haben mit der Auswahl der Firmen im Grunde nichts zu tun. Er schuldet uns mit dem Werkvertrag also das Haus.

Das Problem ist, dass er eine Kostenschätzung erstellt hat, die er nun mit dem uns angebotenen Werkvertrag um mal eben 20.000 Euro überschreitet. Wenn das mal reicht.
Wir wollen im Prinzip wissen, ob wir hereingefallen sind, weil wir nicht richtig aufgepasst haben bei der Planung, bei der Erstellung von Kostenschätzungen oder Abgabe von LV für Bauantrag oder ob er uns versucht über den Tisch zu ziehen und für sich den größtmöglichen Gewinn herauszuschlagen.
Hat das von ihm abgegebene Leistungsverzeichnis mit der dazugehörigen Kostenschätzung irgendeine rechtliche Bedeutung oder hätte ich auch selbst russisch Roulette spielen und irgendeine Zahl unter den Strich schreiben können?
 
W

Wanderdüne

Der Architekt ist bei uns Bauleiter und Planer in Personalunion. Er hat das Vorhaben geplant und macht mit uns einen Werkvertrag. Er beauftragt Firmen, die für ihn tätig werden und uns schlussendlich das Haus bauen. Wir haben mit der Auswahl der Firmen im Grunde nichts zu tun. Er schuldet uns mit dem Werkvertrag also das Haus.
Jetzt wird es langsam klar ... und unschön ... und spannend ...

Es gibt einen gravierenden Unterschied (Architektenrecht, Kammern) zwischen einem freien Architekten und einem baugewerblich tätigen Architekten.

Der freie Architekt wird vom Bauherren beauftragt und steht auf dessen Seite. Er ist dessen Sachwalter und ist unabhängig von den den Bau ausführenden Firmen.

Der baugewerblich zugelassene Architekt hat wegen seiner Tätigkeit (z.B. als GÜ, oder als was auch immer) ein eigenes finanzielles Interesse am Baugeschehen, und steht erst mal nicht auf Seite des Bauherren, der ihn beauftragt hat.

Jetzt kommt noch dazu, daß die Bauantragsunterlagen von einer dritten Person gezeichnet wurden, mit denen Ihr keine direkte Geschäftsbeziehung unterhaltet, eine spannende Konstellation...

Euer Hauptproblem ist jetzt, daß es rechtlich nur Euch und die Gegenseite gibt, d.h. Ihr braucht dringend Sachverstand auf eurer Seite, die Euch über die Auswirkungen der Konstellation neutral informiert. Ich würde alle Vetragsunterlagen zusammenpacken und ab zum spezialisierten Anwalt.

Grüße
WD
 
B

Bauexperte

Hallo,

Es gibt keinen "Hauptvertrag", der alles beinhaltet. Wir haben einen Planungsauftrag abgeschlossen. In dem sind die Leistungsstufen 1-4 enthalten. Des Weiteren haben wir einen Auftrag für die Planung der Tragwerke / Statik abgeschlossen.

Die Unterlagen für den Bauantrag hat eine von ihm beauftragte bauvorlageberechtigte Planerin / Dipl. Ingenieurin unterschrieben.

Der Architekt ist bei uns Bauleiter und Planer in Personalunion. Er hat das Vorhaben geplant und macht mit uns einen Werkvertrag. Er beauftragt Firmen, die für ihn tätig werden und uns schlussendlich das Haus bauen. Wir haben mit der Auswahl der Firmen im Grunde nichts zu tun. Er schuldet uns mit dem Werkvertrag also das Haus.
Im Gegensatz zu "WD" bin ich immer noch nicht schlauer

In einem post schreibst Du von "Planungsauftrag" und "separatem Auftrag für Tragwerk & Statik" (die Tragwerksplanung umfasst alle LP) und in diesem erneut von einem "Werkvertrag". Gleichzeitig ist Dein Architekt auch Dein Bauleiter; folglich hast Du alle LP beauftragt. Weshalb eine weitere Architektin den Bauantrag unterschrieben hat, erklärt sich langsam schon. In Deinem Konstrukt - immer vorausgesetzt, ich habe Deine häppchenweisen Erklärungen richtig verstanden - geht es um den Ausschluss der Haftung für Deinen planenden Architekten, welcher - nüchtern betrachtet, dem Gewerbe eines Generalübernehmers nachgeht. Dies kannst Du jedoch nicht beweisen, weil seine Unterschrift unter den aussagekräftigen Dokumenten fehlt - dieser Mensch taucht auf keinem Papier auf; jedenfalls auf keinem, welches relevant wäre. dem zufolge schließt Du auch keinen Werkvertrag mit ihm, sondern mit "x" Handwerksfirmen jeweils einen Vertrag/Gewerk ?

Das Problem ist, dass er eine Kostenschätzung erstellt hat, die er nun mit dem uns angebotenen Werkvertrag um mal eben 20.000 Euro überschreitet. Wenn das mal reicht.
Wir wollen im Prinzip wissen, ob wir hereingefallen sind, weil wir nicht richtig aufgepasst haben bei der Planung, bei der Erstellung von Kostenschätzungen oder Abgabe von LV für Bauantrag oder ob er uns versucht über den Tisch zu ziehen und für sich den größtmöglichen Gewinn herauszuschlagen.
Vielleicht ein naive Frage, aber langsam komme ich mir veraxxxt vor. Weshalb zahlst Du Deinem Planer/der Architektin nicht einfach die entstandenen "Planungskosten" und suchst Dir einen Baupartner, der ein weniger undurchsichtiges Vertragskonstrukt sein Handwerkszeug schimpft?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
S

splatterjoe

Die Planungskosten (Phase 1-4) sind alle bezahlt. Der weiterführende Vertrag wäre jetzt der Werkvertrag, der ja noch nicht unterschrieben ist.
Der Vertrag für die Statik - so stehts drin- entspricht den Phasen 1- 4 und die Ausführungsplanung ist nicht Bestandteil des Auftrages.

Den Werkvertrag hätten wir schon mit ihm geschlossen, zumindest steht er als Auftragnehmer darauf und nicht seine vorlageberechtigte Ingenieurin. Wir schließen keine Verträge mit den einzelnen Firmen ab, das macht er.

In wieweit ist denn der Architekt verpflichtet, alle Unterlagen, die bis jetzt zum Haus gefertigt wurden, auch herauszurücken wenn wir jetzt unseren Kram packen und zu einem anderen Unternehmen gehen wollen würden?
 
W

Wanderdüne

Hat das von ihm abgegebene Leistungsverzeichnis mit der dazugehörigen Kostenschätzung irgendeine rechtliche Bedeutung oder hätte ich auch selbst russisch Roulette spielen und irgendeine Zahl unter den Strich schreiben können?
Mal abgesehen davon, daß ihr beim russisch Roulette schon mitmacht und auf die "Zielgerade" einbiegt, hängt die rechtliche Würdigung wesentlich von eurer Vertragsgestaltung ab. Was ist vereinbart worden, und welches Recht ist anzuwenden. (Ich frage da nicht weiter, der erforderliche Anwalt für Bau- und Architektenrecht stellt gerne >200 € / Stunde in Rechnung, da kommen die Antworten wahrscheinlich von selbst.)

Wie gesagt, Du hast bei der wahrscheinlich vorliegenden Vertragskonstruktion weder rechtlichen Beistand noch bautechnischen Sachverstand auf Deiner Seite.
Das ist der Knackpunkt, da sind die 20k nur zum warmwerden.

WD
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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