Bei unserem Haus ist das auch "toll" (im wahrsten Sinne!) geregelt. Nach Bebauungsplan gilt:
-Grundflächenzahl =0,4
-Betrachtet wird immer die ganze RH-Zeile, diese muss 0,4 einhalten
-Ausnahmsweise dürfen RMH 0,45 nutzen, die RH-Zeile als solche aber nicht mehr als 0,4
die beiden Eckhäuser haben ungefähr so viel Grund wie die 5 RMH, haben somit also nur noch 0,35 wenn die RMH alles gleich auf 0,45 ausnutzen. Nutzen die RMH anfangs nicht alles auf könnte etwa ein REH auf 0,38 gehen, müsste aber wieder was entfernen (etwa Terrasse teilweise abreissen) wenn irgendwann die RMH durch eigenen Ausbau in Summe auf 0,45 kommen sollten.
Wenn beide REH gleich auf 0,4 ausbauen dürften eigentlich die RMH nichts mehr dazu bauen. Wer zuerst baut, mahlt zuerst...echt verworren das, spätestens vorm OLG würde der Bebauungsplan IMHO in der Hinsicht gekippt werden. Das Bauamt ist bislang tolerant, diese Gagga-Regelung könnte je nach Nachbarn aber ganz schnell zu Gartenzwerg-Streitereien führen.