11ant
Den (ohne Link !) zu nennen, schadet nicht ;-)Wie im Eingangspost erklärt gibt es einen sehr aktuellen, gültigen Bebauungsplan.
Bedenkt dabei, daß ein evtl. Entgegenkommen des Bauamtes auf einer klagefesten Grundlage stehen sollte.Am kommenden Mittwoch haben wir einen Termin beim zuständigen Bauamtsmitarbeiter, in der Hoffnung dass er uns seine Gedanken direkt besser mitteilen kann, als über den Umweg Architekten.