Hast du denn den Auftrag bereits vollständig bezahlt oder genügend Geld einbehalten (als Druckmittel)?
Hast du einbehalten, setzte schriftlich Fristen zur Mängelbeseitigung, anschliessend nach fruchtlosem Ablauf Vertrag kündigen. Arbeiten an Dritte vergeben - fertig. Lass den Parkettlegen klagen auf Zahlung. Trotzdem muss du dann in Vorleistung gehen bzgl. deines Rechtsanwaltes (geschätzt unter 1K bei dem Volumen?)
Gewinnst du, bekommt du auch das wieder, gibt es ein Vergleich bleibst du darauf hängen. Verlierst du, muss du auch seinen ReA bezahlen. Das kann und soll keine Rechtsberatung meinerseits sein, spiegelt nur meine aktuellen Erfahrungen mit einer Klage im Baubereich wider.
Hast du bereits alles bezahlt, würde ich mir ein Angebot zur Mängelbeseitigung einholen und dann abwägen ob sich ein Rechtsstreit lohnt. Unter 1K Mängelbeseitigung würde ich (meine persönliche Meinung) meine Lebenszeit darauf nicht verschwenden und es einfach zahlen und dann über die schöne Treppe freuen. Zur Info: Bei meiner Klage geht es um ca. 20K und ich bin auf Zahlung verklagt worden da glücklicherweise genügend (7K) einbehalten als Druckmittel.
So, wir haben alles bezahlt, der Auftrag war vom Januar 2023. Wir waren mit sämtlichen Arbeiten unzufrieden, jedoch wollten wir keinen weiteren Stress, da sich der Umzug sowieso verzögert hat. Wir haben im Januar, nachdem die Arbeit abgeschlossen waren, um Nachlass gebeten, da die Fugen an den Türen und Fenstern schief ausgeschnitten wurden und nicht ausreichend mit Kork gefüllt worden waren. Der Parkettleger hat dies abgelehnt mit der Begründung, er könnte die Fugen begradigen, also vergrößern und damit "nachbessern". Das wollten wir natürlich nicht, wer will schon über 1.5 cm dicke Fugen an den Türen hatten. Das ganze Treppenhaus sah unmöglich aus, die frisch gestrichenen Wände wurden beschädigt, die Stoßtritte waren extrem dreckig, voll mit Kleberresten , die Fugen am Treppenhaus waren nicht sauber und extrem dick. An einigen Stellen waren die Sockelleisten nicht bündig. Die Holzstufen waren nicht genau passend, obwohl sie mehrmals die Treppenstufen gemessen haben, an einigen Stellen ist zu viel Abstand und die Fugen sind dicker. Alles das plus das unfreundliche, uneinsichtige Benehmen des Parkettlegers haben wir irgendwie akzeptiert, die Problemstellen selber ausgebessert und sogar damit abgefunden. Vor ca. zwei Wochen waren plötzlich dicke Flecken an den Stoßtritten durch den Kleber. Also 6 Monate nach dem Abschluss der Arbeiten haben wir den Parkettleger erneut kontaktiert und um Stellungnahme gebeten. Er hat zwar zugegeben, dass der Kleber die Flecken verursacht hat, jedoch sei es unsere Schuld, da wir die Stoßtritte nicht lackiert haben?!! Das sei nicht sein Problem. Wir haben darauf reagiert und ein Schreiben mit Frist zur Nachbesserung gesetzt (
Austausch der Stoßtritte, nicht einfach lackieren). Bis jetzt ignoriert er uns. Funkstille. Wir haben eine Drittfirma um einen Kostenvoranschlag gebeten. Die Schadensbegrenzung, also nur Lackieren wäre bei ca. 2000€ (31 Stoßtritte). Nach Meinung der Drittfirma hat der Parkettleger die Stoßtritte nicht "abgesperrt" und somit kam es zu den Flecken. Diese Stoßtritte sind fertige, beschichtete Komponenten in unterschiedlichen Dekoren, die nicht zu streichen sind. Dies wurde durch unseren Baugutachter, Bauleiter und die Drittfirma abermals bestätigt. Wir werden uns jetzt rechtlich beraten lassen und diesmal werden wir alle gepfuschten Punkte auflisten, denn es reicht uns. Wir reden hier von 25.000€ Auftragssumme bei einem "Meisterbetrieb".