A
Aspirant
Hallo,
ich habe gerade mein Baugrundstück zugewiesen bekommen und bin an der Finanzierungsplanung für ein zu errichtendes Einfamilienhaus. Ich plane, eine KFW300 Förderung zusammen mit dem zinsverbilligtem Darlehen der Bayern LABO zu kombinieren.
In einem YouTube Video habe ich nun in einem Kommentar gesehen, dass jemand zwei KFW 297 Förderungen für sein Einfamilienhaus bekommen hat, indem er seinen Architekten zwei Wohneinheiten hat planen lassen, die beiden Wohneinheiten jedoch nicht voneinander abgetrennt sind.
Was meint ihr:
Ist das realistisch?
Was wären die Voraussetzungen? Gibt es eine Legaldefinition von Wohneinheit? Könnte ein Architekt daraus trotzdem ein ansehnliches Einfamilienhaus planen?
Danke!
ich habe gerade mein Baugrundstück zugewiesen bekommen und bin an der Finanzierungsplanung für ein zu errichtendes Einfamilienhaus. Ich plane, eine KFW300 Förderung zusammen mit dem zinsverbilligtem Darlehen der Bayern LABO zu kombinieren.
In einem YouTube Video habe ich nun in einem Kommentar gesehen, dass jemand zwei KFW 297 Förderungen für sein Einfamilienhaus bekommen hat, indem er seinen Architekten zwei Wohneinheiten hat planen lassen, die beiden Wohneinheiten jedoch nicht voneinander abgetrennt sind.
Was meint ihr:
Ist das realistisch?
Was wären die Voraussetzungen? Gibt es eine Legaldefinition von Wohneinheit? Könnte ein Architekt daraus trotzdem ein ansehnliches Einfamilienhaus planen?
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