Doppelte KFW 297 Förderung durch zwei Wohneinheiten?

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Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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S

Sunshine387

Oder eine kleine Einliegerwohnung als seitlichen Baukörper mit 6x6m anbauen. Die stört garnicht und kann als Hobbyraum, später fürs Kind oder die Großeltern dienen.
 
11ant

11ant

Kann man da nicht ´mal einen Sammelthread für aufmachen ? - das ist jetzt schon der viertausendsiebenhundertdrölfte Aufguß der Running Gag FAQ zum Thema Schrödinger-Einliegerwohnung nur für die zweite Förderung ;-(
 
K

KarstenausNRW

Oder eine kleine Einliegerwohnung als seitlichen Baukörper mit 6x6m anbauen. Die stört garnicht und kann als Hobbyraum, später fürs Kind oder die Großeltern dienen.
Das wird also ein 30qm Apartment. Bleibt mit separatem Eingang sowie Bad ja richtig was über, um als "Hobbyraum" zu dienen. Mehr als ein Zimmer wird es nicht. Insbesondere die Großeltern freuen sich über so eine großzügige Wohnung. Oder der Hobbyraum, in den Du nur kommst, wenn Du Dein Haus verlässt und zum Anbau hin wandern musst. Im Frühjahr, Herbst, Winter bei Regen, Wind und Schnee nicht spaßig, um ins Heimkino zu gehen, das eigene Fitnessstudio aufzusuchen oder musizieren zu können. Die Baukosten für diesen Bauteil werden dann allerdings höher sein, als der Förderkredit der KfW. Wie Du siehst, ist so eine Förderlösung nicht unbedingt das Optimum, um es mal vorsichtig und nicht zu negativ zu formulieren.
 
A

Aspirant

Oder eine kleine Einliegerwohnung als seitlichen Baukörper mit 6x6m anbauen. Die stört garnicht und kann als Hobbyraum, später fürs Kind oder die Großeltern dienen.
Na der Effekt soll doch sein, dass wir Zinsen beim Bau sparen. Das funktioniert mit einem zusätzlichen Baukörper natürlich nicht.
Aber ich sehe schon, dass es vermutlich nur im Keller Sinn machen würde und ich es dann nach Vorliegen des Bodengutachtens mit dem Architekten besprechen muss.
 
S

Schorsch_baut

Sind dazu nicht auch kürzlich die Richtlinien geändert worden, um diese Subventionsmitnahme einzudämmen? Bisher reichte es, dass sich prinzipiell eine zweite Wohneinheit schaffen ließe, diese aber nicht ausgeführt sein muss. Ich meine mich zu erinnern, dass nun nachgewiesen werden muss, dass es auch baulich eine zweite Wohneinheit ist und nicht nur die Leitungen vorbehalten werden.
 
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