Sind dazu nicht auch kürzlich die Richtlinien geändert worden, um diese Subventionsmitnahme einzudämmen? Bisher reichte es, dass sich prinzipiell eine zweite Wohneinheit schaffen ließe, diese aber nicht ausgeführt sein muss. Ich meine mich zu erinnern, dass nun nachgewiesen werden muss, dass es auch baulich eine zweite Wohneinheit ist und nicht nur die Leitungen vorbehalten werden.