Begleitet von mündlicher Kommunikation (bevor er den Brief bekommt), versteht sich.… und dann am besten zeitnah dem Überbau schriftlich widersprechen, damit die Duldungspflicht nicht zum Tragen kommt.
Ja, unbedingt.Begleitet von mündlicher Kommunikation (bevor er den Brief bekommt), versteht sich.