Bei aller Sympathie für Lösungen "zu Fuß / auf kleinen Dienstwegen" stimme ich meinen Vorschreiberinnen zu: eine Verpeilung der Lage um fünf Meter liegt selbst mit der falschen Brille definitiv außerhalb jeglicher Toleranz und der beste Rat ist an den Nachbarn, die fehlerhafte Ausführung form- und fristgerecht korrekt zu reklamieren und auf Nachbesserung zu bestehen.