S
Schnubbihh
Hallo liebe Community,
ich hätte mal eine Frage zur Bebaubarkeit eines Grundstücks in zweiter Reihe und den notwendigen Schritten dafür.
Ausgangslage:
- Großes Grundstück mit Altbestand wurde vom Inhaber in zwei gleichgroße Flurstücke reell geteilt (beide ca. 545QM)
- Vorderes Grundstück behält der Eigentümer, hinteres Grundstück wollen wir kaufen
- Erreichbarkeit des hinteren Grundstücks nur über das vordere Grundstück gegeben (kein Pfeifenstiel)
- Der Eigentümer des vorderen Grundstücks möchte das alte Bestands-Haus und Garage zeitnah abreißen und perspektivisch neu bauen (zeitlich nicht festgelegt)
- Lage Grundstück: Hamburg
- Grundflächenzahl-1 = 0,2
- Grundflächenzahl-2 = 0,3
Mein Verständnis:
- Es bedarf der Eintragung einer Baulast UND Grunddienstbarkeit (im Grundbuch) damit ich das hintere Grundstück ohne Probleme bebauen und erreichen kann
- Wegeflächen werden sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Grundstück von der Grundflächenzahl-2 abgezogen
Frage:
- Wie ist der richtige Ablauf bezgl. Kauf des Grundstücks, Eintragung der Baulast und der Grunddienstbarkeit? Wie kann ich mich hier am besten als Käufer absichern, dass es keine Probleme gibt?
- Wird es perspektivisch nicht große Probleme beim vorderen Grundstück bezgl. der Grundflächenzahl 1 & 2 geben? (nicht mein Problem, möchte es trotzdem gerne verstehen) Gemäß Baustufenplan muss eine Fläche vorne an der Straße freigehalten werden von Bebauung und diese muss somit auch von der Grundstücksgröße für die Grundflächenzahl-Berechnung abgezogen werden.
Würde mich sehr über Euren fachlichen Rat freuen!
ich hätte mal eine Frage zur Bebaubarkeit eines Grundstücks in zweiter Reihe und den notwendigen Schritten dafür.
Ausgangslage:
- Großes Grundstück mit Altbestand wurde vom Inhaber in zwei gleichgroße Flurstücke reell geteilt (beide ca. 545QM)
- Vorderes Grundstück behält der Eigentümer, hinteres Grundstück wollen wir kaufen
- Erreichbarkeit des hinteren Grundstücks nur über das vordere Grundstück gegeben (kein Pfeifenstiel)
- Der Eigentümer des vorderen Grundstücks möchte das alte Bestands-Haus und Garage zeitnah abreißen und perspektivisch neu bauen (zeitlich nicht festgelegt)
- Lage Grundstück: Hamburg
- Grundflächenzahl-1 = 0,2
- Grundflächenzahl-2 = 0,3
Mein Verständnis:
- Es bedarf der Eintragung einer Baulast UND Grunddienstbarkeit (im Grundbuch) damit ich das hintere Grundstück ohne Probleme bebauen und erreichen kann
- Wegeflächen werden sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Grundstück von der Grundflächenzahl-2 abgezogen
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- Wie ist der richtige Ablauf bezgl. Kauf des Grundstücks, Eintragung der Baulast und der Grunddienstbarkeit? Wie kann ich mich hier am besten als Käufer absichern, dass es keine Probleme gibt?
- Wird es perspektivisch nicht große Probleme beim vorderen Grundstück bezgl. der Grundflächenzahl 1 & 2 geben? (nicht mein Problem, möchte es trotzdem gerne verstehen) Gemäß Baustufenplan muss eine Fläche vorne an der Straße freigehalten werden von Bebauung und diese muss somit auch von der Grundstücksgröße für die Grundflächenzahl-Berechnung abgezogen werden.
Würde mich sehr über Euren fachlichen Rat freuen!
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