Hinterlandbebauung (zweite Reihe)

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S

Schnubbihh

Hallo liebe Community,

ich hätte mal eine Frage zur Bebaubarkeit eines Grundstücks in zweiter Reihe und den notwendigen Schritten dafür.

Ausgangslage:
- Großes Grundstück mit Altbestand wurde vom Inhaber in zwei gleichgroße Flurstücke reell geteilt (beide ca. 545QM)
- Vorderes Grundstück behält der Eigentümer, hinteres Grundstück wollen wir kaufen
- Erreichbarkeit des hinteren Grundstücks nur über das vordere Grundstück gegeben (kein Pfeifenstiel)
- Der Eigentümer des vorderen Grundstücks möchte das alte Bestands-Haus und Garage zeitnah abreißen und perspektivisch neu bauen (zeitlich nicht festgelegt)
- Lage Grundstück: Hamburg
- Grundflächenzahl-1 = 0,2
- Grundflächenzahl-2 = 0,3

Mein Verständnis:
- Es bedarf der Eintragung einer Baulast UND Grunddienstbarkeit (im Grundbuch) damit ich das hintere Grundstück ohne Probleme bebauen und erreichen kann
- Wegeflächen werden sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Grundstück von der Grundflächenzahl-2 abgezogen

Frage:
- Wie ist der richtige Ablauf bezgl. Kauf des Grundstücks, Eintragung der Baulast und der Grunddienstbarkeit? Wie kann ich mich hier am besten als Käufer absichern, dass es keine Probleme gibt?
- Wird es perspektivisch nicht große Probleme beim vorderen Grundstück bezgl. der Grundflächenzahl 1 & 2 geben? (nicht mein Problem, möchte es trotzdem gerne verstehen) Gemäß Baustufenplan muss eine Fläche vorne an der Straße freigehalten werden von Bebauung und diese muss somit auch von der Grundstücksgröße für die Grundflächenzahl-Berechnung abgezogen werden.

Würde mich sehr über Euren fachlichen Rat freuen!
 

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11ant

11ant

Du brauchst ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, damit Dein Grundstück erreichbar wird und voll erschlossen werden kann. Das vom zeitlichen Ablauf richtig in die Verträge einzubauen, darüber berät Dich der Notar. Auch darüber, wo genau das stehen muß - das ist in Bremen vermutlich anders als in BaWü oder NRW. Von den benötigten Flächen wird auf die Grundflächenzahl nur angerechnet, was versiegelt ist (dabei gibt es teilweise Rabatte für durchlässige Versiegelungen wie z.B. Rasengittersteine).
 
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Schnubbihh

Du brauchst ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, damit Dein Grundstück erreichbar wird und voll erschlossen werden kann. Das vom zeitlichen Ablauf richtig in die Verträge einzubauen, darüber berät Dich der Notar. Auch darüber, wo genau das stehen muß - das ist in Bremen vermutlich anders als in BaWü oder NRW. Von den benötigten Flächen wird auf die Grundflächenzahl nur angerechnet, was versiegelt ist (dabei gibt es teilweise Rabatte für durchlässige Versiegelungen wie z.B. Rasengittersteine).
Besten Dank für die schnelle Antwort! Kannst Du mir sagen, ob die Eintragung einer Baulast "genehmigungspflichtig" ist? Ich war heute beim Bauamt für eine Bauberatung und die Dame hat eher mehr Fragen erzeugt als beantwortet. Sie sagte mir zumindest, dass ich ohne eingetragene Baulast keinen Bauantrag stellen kann und, dass sie nicht sagen kann, ob eine Baulast "anerkannt" wird. Ich frage mich nun, ob diese Baulast eher eine Formsache ist oder ob diese zwingend vor Grundstückskauf eingetragen werden muss damit ich kein Risiko mit dem Grundstück habe. Ohne Baulast wohl auch keine Hinterlandbebauung.
 
11ant

11ant

Folge einfach meinen Hinweisen auf den Fachmann. An beiden Stellen findest Du auch mich (unter demselben Namen wie hier). Ohne das GFL-Recht hast Du keine Erschließbarkeit und damit keine Aussicht auf eine Baugenehmigung. Die Eintragung ist wie gesagt je nach Bundesland unterschiedlich: manchen genügt ein unwiderruflicher Vertrag, manche führen ein separates Baulastenverzeichnis und die meisten nehmen es ins Grundbuch auf, wo dann auf dem Grundbuchblatt ein Korridor bezeichnet ist, auf den sich dieses Recht räumlich erstreckt. Aber wie gesagt, Dimeto weiß das genau so gut wie Escroda ;-)
 
Y

ypg

Wegeflächen werden sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Grundstück von der Grundflächenzahl-2 abgezogen
Da Du nur das hintere Grundstück kaufst, also kein Pfeifenstiel, dürfte bei Dir auch nichts abgezogen werden. Die Grundflächenzahl bezieht sich auf Dein Grundstück, nicht auf die Baulast eines anderen Grundstücks.
Wie kann ich mich hier am besten als Käufer absichern, dass es keine Probleme gibt?
Die Sicherheit sollte Dir der Notar geben.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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