K a t j a
Vorsicht - das muss so nicht stimmen. Bei einer Teilung hatten wir auch schon den Fall, dass die Bebaubarkeit hinsichtlich Grundflächenzahl so behandelt wird, als wäre es immer noch ein Grundstück. Wenn also Beispielsweise für die Zufahrt 10% der Grundflächenzahl II insgesamt drauf gehen, haben beide Parteien noch 10% übrig. Letztendlich hängt die Entscheidung auch oft von der Bebauung in der Umgebung ab.Da Du nur das hintere Grundstück kaufst, also kein Pfeifenstiel, dürfte bei Dir auch nichts abgezogen werden. Die Grundflächenzahl bezieht sich auf Dein Grundstück, nicht auf die Baulast eines anderen Grundstücks.
Wie nennst Du es?- Erreichbarkeit des hinteren Grundstücks nur über das vordere Grundstück gegeben (kein Pfeifenstiel)
Ich kenne es so: Die Flächen für Wege dürfen die Grundflächenzahl I um 50% überschreiten. Die Wege und die Fläche des Hauses werden von der Grundflächenzahl II abgezogen. Also bei 545qm Grundstück hast Du eine Fläche für's Haus von 109qm. Die sind bei einem 10x10m Haus nahezu verbraucht. Die Grundflächenzahl II teilt Ihr Euch. 0,3 x (GS1 + GS2). Also mal angenommen, es wurde Hälfte / Hälfte geteilt, liegt die Grundflächenzahl II bei 327qm. Davon ziehen wir die Zufahrt ab - schätzen wir mal, die wäre 30m lang und 3m breit sind 90. Bleiben von der Grundflächenzahl II 327-90 = 237 / 2 = 118,5. Davon ziehen wir Dein Haus ab. Sagen wir 10x10m, bleiben 18,5qm für Wege. Das ist quasi wenig bis nix. Ich glaube, Terrasse gehört noch zu Grundflächenzahl I und müsste eigentlich auch noch abgezogen werden. Stellplatz hat Du so auch noch nicht. Also das wird eng. Eine Grundflächenzahl von 0,2 ist auch eine typische Zahl, um eine zu dichte Bebauung zu verhindern.- Wegeflächen werden sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Grundstück von der Grundflächenzahl-2 abgezogen
Aber! Das muss so nicht sein! Es kann.
Wie geschmeidig sieht die Gemeinde denn Eure Hinterbebauung? Haben die Nachbarn auch schon ringsum Hinterlieger gebaut? Ist der Bebauungsplan schon 100 Jahre alt und Nachverdichtung neuerdings ausdrücklich gewünscht? Dann hat man gute Chancen, mit Ausnahmen und Absprachen moderate Pläne zu verhandeln.
Sagt wer? Steht das so im Bauplan?Gemäß Baustufenplan muss eine Fläche vorne an der Straße freigehalten werden von Bebauung und diese muss somit auch von der Grundstücksgröße für die Grundflächenzahl-Berechnung abgezogen werden.
In Eurem Fall würde ich vor dem Kauf dringend zu einer Bauvoranfrage raten. Am besten nimmt man sich einen ortsansässigen Architekt, Bauingenieur oder GU, der die Fragen für Euch stellt. In jedem Fall gut investiertes Geld.